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ALLRIS - Auszug

20.09.2016 - 6 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Campingp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Das Sanitärgebäude auf dem Campingplatz Seehof soll erweitert werden. Frau Grätsch von der Planungsgruppe Plewa erläutert, dass für das Vorhaben eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich ist. Das Baufenster B1 ist zulasten der Stellplatzfläche STP2 zu vergrößern; die bebaubare Grundfläche GR=160 m² wird nicht verändert.

Die Änderung wird zweckmäßig durch Modifizierung der textlichen Festlegungen vorgenommen. Frau Grätsch erklärt außerdem, dass der Bebauungsplan nicht in den Grundzügen verändert wird und deshalb die Änderung im vereinfachten Verfahren nach §13 Baugesetzbuch erfolgen soll. Sie beantwortet weitere Fragen von Gemeindevertretern.

   

 

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Beschluss:

 

1.1

r das Gebiet „Campingplätze Gammeldamm und Seehof“ wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 aufgestellt. Betroffen von der Planänderung sind der Teil B 1 und der unmittelbar im Osten angrenzende Bereich der Wohnwagenstellplätze STP 2. Planungsziel ist durch Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche den notwendigen Spielraum zur Genehmigung des geplanten Vorhabens einzuräumen.

Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt werden.

 

 

 

 

1.2.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

 

1.3

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

2.1

Der Entwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplätze Gammeldamm und Seehof“ mit Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

 

2.2

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung du Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

5

5

0

0

 

Auf Nachfrage teilt Frau Grätsch mit, dass zu dem VEP Nr. 3 (Café Sibbeskjär) einige Anmerkungen eingegangen sind und jetzt bearbeitet werden (u.a. Lärmgutachten). Danach kann die Gemeindevertretung über den Bebauungsplan entscheiden, vermutlich noch im Oktober oder November 2016.

  

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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