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20.09.2016 - 8 Jahresabschluss 2014
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 20.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:36
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2016-09GV-015 Jahresabschluss 2014
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeinde Pommerby hat gem. § 95m Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95m Abs. 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte für den Jahresabschluss 2014 aufgrund der sehr umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde hat gem. § 95n GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammen.
Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Frist kann aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, nach der Durchführung der erforderlichen Prüfungen, den aufgestellten Schlussbericht zur Jahresrechnungsprüfung 2014.
Weiterhin wird der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Pommerby und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung zu beschließen sowie die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu genehmigen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt den Jahresabschluss 2014 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 39.700,32 € wird im Haushaltsjahr 2015 gegen die Ergebnisrücklage gebucht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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