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ALLRIS - Auszug

05.09.2016 - 11 Nachträgliches Einvernehmen über den Antrag auf...

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BGM Müller erklärt, die Verlängerung der Baugenehmigung eines Ferkelaufzuchtstalles benötigt der Bauherr für den Neubau eines Güllebehälters, da dieser diesen sonst nicht errichten kann. Das Zeitfenster für die Ausbringung von Gülle ist sehr schmal und in dieser Zeit schafft man es kaum den gesamten Inhalt eines Güllebehälters auszubringen. Dadurch reichen die meisten Lagerkapazitäten nicht mehr aus. Deswegen spricht der Bürgermeister sich für eine nachträgliche Verlängerung der Baugenehmigung aus.

 

GV Teschendorf stellt klar, dass sich die SPD-Fraktion dieses Bauvorhaben nicht vorstellen kann und deshalb dagegen abstimmen wird, aufgrund der Wohnortnähe.

 

GVin Jessen-Braun berichtet, dass der Antragsteller sehr viel Zeit hatte und zurzeit nicht über Ferkel oder Schweine verfügt und ein anderer Gedanke dahinter steckt. Er soll Verantwartung für sein Handeln übernehmen und nicht nur auf das Ministerium hoffen, dass in naher Zukunft ein Gesetzentwurf zu dem Thema verabschiedet.

 

BM ller erklärt, das Ministerium benötigt bei solchen Entscheidungen immer etwas mehr Zeit und man kann nicht sagen, wie lange es tatsächlich noch dauert bis in der Sache etwas passiert. Außerdem nutzt der Antragsteller den Güllebehälter nicht alleine, sondern andere Landwirte aus der Umgebung nutzen ihn mit.

 

GV Bendixen fragt nach, ob die Verlängerung befristet sei. BM Müller antwortet, dass die Verlängerung auf zwei Jahre befristet wäre.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt das nachträgliche Einvernehmen über den Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung, Neubau eines Ferkelaufzuchtstalles.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

15

9

5

1

 

 

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