Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

05.09.2016 - 7 Freiwillige Feuerwehr Neukirchen-Habernis; Bera...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beim Gespräch bzgl. der Ausrichtung der FF Neukirchen-Habernis haben sich Ortswehrführer Carstensen, Amtswehrführer Clement und Bürgermeister Müller über die brandschutztechnische Ausstattung mit einem Löschfahrzeug sowie die Umsetzung (Stellplatzproblematik) ausgetauscht.

Das jetzige Feuerwehrfahrzeug ist 46 Jahre alt und eignet sich bei brandschutztechnischen Einsätzen nur sehr bedingt. Amtswehrführer Clement schlägt vor, das „Zweit-Fahrzeug“ der Freiwilligen Feuerwehr Hasselberg an die FF Neukirchen-Habernis weiterzureichen (Tanklöschfahrzeug - TLF 8/18, Bj. 1986, wasserführend 1.800 l).

 

Der jetzige Stellplatz ist für das alte sowie für das neue Fahrzeug -laut den DIN-Vorgaben der Feuerwehrunfallkasse- ungeeignet und nicht zulässig. Nicht ausreichend sind Sicherheitsabstände bei der jetzigen Größe des Stellplatzes. Es muss ausgeschlossen werden, dass Feuerwehrkameraden bei der Ausübung ihres Ehrenamtes gefährdet oder verletzt werden. Hierbei ist des weiteren wichtig, für den verantwortlichen Ortswehrführer und letztlich den Bürgermeister haftungsrechtliche Problemstellungen auszuschließen.

 

Im Vorgespräch sind Optionen der Fahrzeugunterstellung ausgetauscht worden. Bei der Auswahl sind die brandschutztaktische Lage, die Größe, bei Umbau- die Ausstattungsmöglichkeiten sowie die wirtschaftliche Umsetzung zu berücksichtigen. Zuschüsse aus der Feuerschutzsteuer stehen für den Bau- bzw. Umbau von Feuerwehrgerätehäusern nicht zur Verfügung.

 

Die Einbindung der Feuerwehrunfallkasse (FUK) erfolgte vorab. Hierbei werden die sicherheitsrelevanten Belange -wie etwa die Standortauswahl, die Größe der Stellplätze für die Feuerwehrfahrzeuge oder die Anzahl der notwendigen Parkplätze- geprüft und abgestimmt. Der Termin zur Vorbesprechung ist auf den 14.09.2016 terminiert.

 

BM Müller erklärt, dass im Bereich der FF Neukirchen-Habernis eine hohe Brandlast z.B. durch die Kirche besteht. Hinzukommend besteht in den Sommermonaten durch das Konfi-Camp und durch die Zeltlager des Kreisjugendringes ein erhöhtes Personenaufkommen. Diese Aspekte machen ein wasserführendes Fahrzeug notwendig.

 

GV Jacobsen schlägt vor, dass man heute nicht die Schaffung eines Stellplatzes beschließt, weil sich die Gemeinde dann dazu verpflichtet diesen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Man sollte lieber erst die Kostenschätzung abwarten und dann über die Sache entscheiden.

 

GV Bösser erklärt, er sei persönlich auch in einer anderen Feuerwehr aktiv und man muss sich als Gemeinde darüber im Klaren sein, dass diese Feuerwehr nicht langfristig bestehen bleiben wird und man sich in Zukunft über eine Zusammenlegung der Feuerwehren Gedanken machen muss. GV Ehlert stimmt ihm in der Sache zu.

 

GV Hagemes äert, dass man mittelfristig über eine Zusammenlegung reden muss. Die Feuerwehren sind personell nicht so aufgestellt, wie sie mal waren.

 

GV Teschendorf stellt die Frage, wie bekommen wir die Feuerwehren langfristig gut aufgestellt und treffen keine voreilige Entscheidung. Wir dürfen kein Geld ausgeben, welches in zwei Jahren in etwas anderes investiert hätte werden können. Er stimmt GV Jacobsen zu das Wort „Schaffung“ rauszunehmen und zu ersetzen.

 

Die Gemeindevertretung spricht sich dafür aus den Beschluss dahingehend zu ändern, dass man nicht die Schaffung sondern eine Prüfung beschließt.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt zu pfen, wo und wie ein Stellplatzr das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen-Habernis bereitzustellen ist. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Stellplatzmöglichkeiten zu sondieren und Vorverhandlungen zu führen.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

15

15

0

0

 

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt