Allris
27.06.2016 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Bewertun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 27.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Im Zuge der Umstellung des Haushaltswesens auf das Neue Kommunale Rechnungswesen ist es für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz gem. §§ 54 bis 55 GemHVO-Doppik erforderlich, das gesamte Vermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinden und des Amtes zu erfassen und zu bewerten. Grundlage für die Erfassung und Bewertung des Vermögens sind die Regelungen der GemHVO–Doppik. Um eine weitgehend einheitliche Erfassung und Bewertung des Vermögens im Land Schleswig-Holstein zu gewährleisten, wurde vom Innovationsring Schleswig-Holstein eine Handlungsempfehlung zur Vermögenserfassung und Bewertung herausgegeben. Basierend auf der GemHVO-Doppik vom 30.08.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.03.2015, und der Handlungsempfehlung des Innovationsringes Schleswig-Holstein wurde die vorliegende Bewertungsrichtlinie erarbeitet.
Beschluss:
Der Finanzausschuss des Amtes Geltinger Bucht empfiehlt dem Amtsausschuss die Bewertungsrichtlinie für die Eröffnungs- und Folgebilanzen der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup, Stoltebüll und des Amtes Geltinger Bucht gem. der Vorlage zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
919,2 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular