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ALLRIS - Auszug

08.06.2016 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Bewertun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Im Zuge der Umstellung des Haushaltswesens auf das Neue Kommunale Rechnungswesen ist es für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz gem. §§ 54 bis 55 GemHVO-Doppik erforderlich, das gesamte Vermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten der Gemeinden und des Amtes zu erfassen und zu bewerten. Grundlage für die Erfassung und Bewertung des Vermögens sind die Regelungen der GemHVODoppik. Um eine weitgehend einheitliche Erfassung und Bewertung des Vermögens im Land Schleswig-Holstein zu gewährleisten, wurde vom Innovationsring Schleswig-Holstein eine Handlungsempfehlung zur Vermögenserfassung und Bewertung herausgegeben. Basierend auf der GemHVO-Doppik vom 30.08.2012, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.03.2015, und der Handlungsempfehlung des Innovationsringes Schleswig-Holstein wurde die vorliegende Bewertungsrichtlinie erarbeitet.

 

Herr Hauke Scharf erklärt, dass diese Richtlinie die Grundlage für die Arbeit der Verwaltung bildet und dass es wünschenswert wäre, dass alle Gemeinden und das Amt gleichlautende Regeln aufstellen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt die Bewertungsrichtlinie für die Eröffnungs- und Folgebilanzen der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Stangheck, Steinberg, Steinbergkirche, Sterup, Stoltebüll und des Amtes Geltinger Bucht gem. der Vorlage.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

7

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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