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ALLRIS - Auszug

25.05.2016 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den öffentli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Ämter Hürup, Langballig und Geltinger Bucht haben eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Verbesserung der Breitbandversorgung geschlossen.

 

Im Kooperationsgebiet befinden sich viele Gemeinden, die auch nach heutiger Definition als „weiße Flecken“ bezeichnet werden und über eine unzureichende Breitbandversorgung verfügen. Alle bisherigen Bemühungen einzelner Gemeinden, der Ämter  und des Kreises sind nicht zur Umsetzung gekommen. Es liegt hier ein klassisches „Marktversagen“ vor, die Telekommunikationsunternehmen sind nicht bereit die Gemeinde ohne Bezuschussung ausreichend mit einer Breitbandanbindung zu versorgen. Dieses Marktversagen ist auch von der Bundesregierung erkannt worden und es gibt seit dem 15.06.2015 eine neue „Rahmenregelung zur Unterstzung eines flächendeckenden Breitbandausbaus“.

 

Hiermit wurden erhebliche Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt (max. 15 Millionen EUR pro Antragsteller). Da es keine Förderung für einzelne Gemeinden geben wird, hat das Breitbandkompetenzzentrum des Landes Schleswig-Holstein vorgeschlagen, dass sich einzelne Gemeinden zumindest in den Ämtern, besser aber noch in Kooperation mit anderen Ämtern zusammenzuschließen.

 

 

 

Dieser Zusammenschluss lässt sich auch aus ökonomischer und kommunalrechtlicher Sicht am effektivsten über einen Zweckverband realisieren. Alle 30 Gemeinden mit Ihren 28.982 Einwohnern schließen sich hierbei zusammen und haben die Aufgabe die Breitbandversorgung flächendeckend herzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern. Ziel ist die Schaffung von Glasfaseranschlüssen in jedem Haushalt.

 

 

Der zu gründende Zweckverband wird von seinen Mitgliedern eine Umlage erheben, soweit die sonstigen Einnahmen und Finanzmittel nicht ausreichen. Als Maßstab für die Bemessung der Verbandsumlage dienen die Einwohnerzahl und die Flächen der einzelnen Gemeinden je zur Hälfte.

 

So wird die eine Hälfte der Gesamtumlage nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamteinwohnerzahl aller Verbandsmitglieder und die andere Hälfte der Gesamtumlage wird nach dem Verhältnis der Fläche des jeweiligen Verbandsmitgliedes zur Gesamtfläche aller Verbandsmitglieder bemessen. Maßgeblich ist hinsichtlich der Einwohnerzahl der 31.03. des jeweiligen Vorjahres und hinsichtlich der Flächen der Bestand zum Zeitpunkt der Errichtung des BZVA.

Der zu gründende Zweckverband wird zur Minimierung der gemeindlichen Risiken bei der Umsetzung einer zukunftsfähigen Breitbandanbindung folgende Maßnahmen ergreifen:

      Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden schon im Teilnahmewettbewerb nur Bieter ausgewählt, die ihre finanzielle, wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben.

      Vertragspartner muss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der späteren Auftragssumme erbringen (Sicherung Pachtzinsausfall)

      Vertragspartner muss eine Vorauszahlungsbürgschaft erbringen

      In der Bauphase zeitnahe Übereignung fertiger Teilnetze auf den Zweckverband

 

Der Bürgermeister gibt noch weitere Erläuterungen zu dem Vorhaben:

 

Das Planungsbüro muss zur Einreichung der Förderung zwei Planungsvarianten darstellen und berechnen.

  1. Jeder Kabelverzweiger wird mit Glasfaser angeschlossen. Alle Hausanschlüsse, die in einer Entfernung bis 500 m um den Kabelverzweiger liegen, sind dadurch ausreichend versorgt. Die Hausanschlüsse, die außerhalb der 500 m liegen, sind nicht mehr ausreichend versorgt und erhalten deswegen Glasfaser ins Haus.   
  2. Jedes Haus wird mit Glasfaser versorgt.

 

Die Anbindung des Glasfasernetzes erfolgt im Westen bei Freienwill und im Osten bei Kappeln. So ist bei Kabelschäden die Versorgung zu mindest für einen Teil des Gebietes weiter gesichert.

 

Jeder Hausanschluss beinhaltet 4 Adern, damit wird eine ausreichende Versorgung der Datenmenge für die Zukunft sichergestellt.

 

Die Planung wird Ende Mai, Anfang Juni abgeschlossen sein.

 

Nur leistungsfähige Betreiber werden zur Ausschreibung aufgefordert.

 

Der Betreiber baut das Netz. Nach Fertigstellung kauft die jeweilige Gemeinde dieses Netz und verpachtet es gleichzeitig wieder an den Betreiber. Mit der Einnahme der Pacht, wird die Erstellung des Netzes finanziert.

 

Nachdem alle Gemeinden den nötigen Beschluss zur Gründung des Breitband-zweckverbandes Angeln beschlossen haben, wird Ende Juni 2016 der Verband gegründet.

 

Es wird davon ausgegangen, dass nach einem Jahr nach der Gründung der Ausbau beginnen kann.

 

Es wird damit gerechnet, dass die laufenden Kosten pro Anschluss zwischen 35,- und 50,- € / Monat liegen werden.

 

 

GV Ingo Detlefsen hat noch einige Anmerkungen zum Inhalt der Verbandssatzung, die den Beschlussunterlagen im Entwurf beigefügt wurde. Da die Satzung aber kein Bestandteil dieses Beschlusses ist, sondern von der Verbandsversammlung zu beschließen ist, wird der GV Detlefsen seine Anmerkungen schriftlich beim Bürgermeister einreichen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hasselberg beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Errichtung des Breitbandzweckverbandes Angeln und tritt diesem somit bei. Weiter wird der vorliegende Entwurf einer Verbandssatzung zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterschreiben.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

10

10

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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