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ALLRIS - Auszug

18.05.2016 - 10 Bau- und Wegeangelegenheit

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Im Zuge der Oberflächenentwässerungsmaßnahme wurde entlang des Grundstückes der Eheleute hlk ein Graben errichtet, in dem die Kanalisation ausläuft. Da durch den Bau des Grabens die Böschung absackt und bereits Risse im Boden des anliegenden Grundstückes zu beobachten sind und die Gefahr besteht, dass das Grundstück weiter absackt, ist hier schnell zu handeln. Seinerzeit wurde die Maßnahme durch das Ingenieurbüro Homann begleitet, welches jedoch die Vorwürfe eines unsachgemäßen Einbaus von sich weist. Durch den Einbau von Rasengittersteinen entlang des Grabens soll nach dem Ingenieurbüro schnell Abhilfe geschaffen werden. Nach Rücksprache mit einer Tiefbaufirma empfiehlt es sich, den Graben zu verrohren. Der Einbau von Rasengittersteinen wird hier keine Abhilfe leisten, so die Tiefbaufirma. Die Kosten für eine Verrohrung des Grabens würden schätzungsweise bei ca. 1.500 € netto liegen. Aus den Reihen der Gemeindevertretung wird darauf hingewiesen, dass Ingenieurbüro zur Rechenschaft zu ziehen. Da allerdings das Haus der Eheleute Wöhlk aufgrund der Absackung besonders gefährdet und die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber dem Ingenieurbüro kosten- sowie zeitintensiv ist, muss nach GV Fintzen jetzt Abhilfe geleistet werden. Man ist sich darüber einig, dass trotz einer Auftragsvergabe eine Beweissicherung erfolgen soll, um eventuelle Regressansprüche gegenüber dem Ingenieurbüro Homann geltend machen zu können.

  

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Nieby ermächtigt den Fraktionsvorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses, GV Fintzen, den Auftrag zur Verrohrung des Grabens an die Firma Tiefbau Holger Thomsen zu erteilen. Die Einholung eines verbindlichen Angebots wird vorausgesetzt. Sollten sich die Kosten auf über 2.000 € brutto belaufen, bedarf es einer erneuten Abstimmung innerhalb der Gemeindevertretung.   

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

7

0

2

  

 

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