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18.05.2016 - 9 Aufklärung zu genehmigten Rechnungen der Fa. sc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Gerd Aloe
- Datum:
- Mi., 18.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Gerd Aloe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Durch GV Fengler wird folgender Sachverhalt kurz dargelegt:
Bei der am 18.11.2015 stattfindenden Prüfung der Jahresrechnung sind die Ausschussmitglieder bei der Durchsicht einzelner Positionen über zwei Rechnungen der Firma Scanelec in Höhe von insgesamt 1.633,53 € gestoßen. Es handelt sich hierbei um die Errichtung einer Richtfunkstrecke nach Nieby-Westerfeld und damit, so ist man sich aus Reihen der Freien Wähler Nieby einig, um die Errichtung privater Anschlüsse, durch die zum einem der Bürgermeister einen unmittelbaren Vorteilt erhält. Damit hätte die Genehmigung zur Anweisung dieser Rechnungen nicht durch den Bürgermeister erfolgen dürfen. Zudem hätte die Zahlung der Rechnung durch die Vorteilnehmer persönlich erfolgen müssen.
BGM Lippert weist darauf hin, dass bereits zwei weitere Richtfunkstrecken in der Gemeinde errichtet wurden, dessen Kosten auch durch die Gemeinde getragen wurden. Es sollte damit jeder gleich behandelt werden und jeder die Möglichkeit zum Empfang von schnellem Internet haben.
GV Fintzen gibt an, dass durch ihn der Auftrag zur Errichtung einer Richtfunkstrecke in Niebywesterfeld gegenüber der Firma Scanelec erteilt wurde. Bei der Errichtung der anderen Richtfunkstrecken wurden lediglich die Materialkosten in Rechnung gestellt. Da er davon ausgegangen ist, dass es auch in diesem Falll so gehandhabt wird, war nicht zu erwarten, dass Kosten in Höhe von 1.633,53 € entstehen. Nach Rücksprache mit der Fa. Scanelec gibt es in Niebywesterfeld zu wenig Abnehmer, sodass eine Rechnungstellung der Gesamtkosten an die Gemeinde erfolgte. Da es sich um einen Fehler seinerseits handele, bietet GV Fintzen an, die Mehrausgaben privat zu übernehmen.
Da insgesamt drei Gemeindevertreter von der Errichtung einer Richtfunkstrecke nach Niebywesterfeld profitieren, wird angefragt, ob diese nach § 22 GO befangen sind. LVB Aloe erklärt, dass nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht keine Befangenheit besteht.
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