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11.05.2016 - 10 Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 11.05.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
GV Vagts verlässt aufgrund einer möglichen Befangenheit gemäß § 22 GO den Sitzungssaalden Sitzungssaal.
Bgm. Geißler gibt nachfolgende Erklärung ab:
„In der Gemeinde hat es seit Anfang der 90 er Jahre diverse Anfragen und Anträge zur Errichtung von Windenenergieanlagen gegeben. Konkret wurde die Planung der drei Anlagen in Oestergaard in 1990 begonnen. Am 28.1.1995 wurden die drei Mühlen in Betrieb genommen. Am 03.11.2011 hat die Gemeinde ein Repowering der Mühlen am gleichen Standort mit dem Hinweis auf die Vorgaben des Winderlasses und des Landesentwicklungsplanes einstimmig genehmigt. Dazu ist es nicht gekommen. 2005 hat die Gemeinde versucht, über das Zielabweichungsverfahren die Aufstellung von zwei 5 MW Prototypen als „Wind-Testfeld“ in Südsteinberg durchzuführen. Am 18.8.2005 hat die Gemeinde das Verfahren nach der Zulassung des Bürgerbegehrens zurückgezogen. Die Fläche in Südsteinberg hat die Gemeinde ganz gezielt und bewusst als Windeignungsfläche in den Landschaftsplan aufgenommen. Der wurde 2006 genehmigt. Mit dem Rückblick will ich sagen, dass die Gemeindevertretungen sich in all den Jahren für die Nutzung der Windkraft ausgesprochen haben. Aus der Pionierzeit der Windkraft um die 90 er Jahre ist eine zukunftsträchtige Industrie geworden. Wir kaufen den Wind zum O–Tarif und können unsere Umwelt schonen und unsere Gemeindefinanzen in Ordnung halten. In Steinberg konnten wir mit erheblicher Gewerbesteuer aus der Windkraft in den letzten zehn Jahren die Norderstraße, die Dorfstraße, Fischerstraße und die Straße Südsteinberg sanieren und wir haben zwei Feuerwehrhäuser bauen können.Wir alle, nicht nur die Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder, sind aufgefordert diese Chance zu nutzen und zu unterstützen. Ist es die letzte Chance? Wie würden Sie privat entscheiden?“
Nach dem Beratungserlass der Landesregierung vom 02.02.2016 und den danach erstellten Karten für Eignungsflächen für WEA ist die Fläche „Südsteinberg“ darin nicht enthalten. Nur noch bis Ende Mai kann der Landesplanung ein informelles Planungskonzepte vorgelegt werden, um die Fläche „Südsteinberg“ aufzunehmen.
Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat der Gemeindevertretung empfohlen, dass der Bürgermeister zur Gemeindevertretung ein Schreiben an die Landesplanung verfasst, in dem die Windkrafteignungsfläche in Südsteinberg in dem Vorranggebiet für Windenergie im Planungsraum I angemeldet wird.
GV Andresen hält es für unabdingbar in diesem wichtigen Punkt die Bürger umfassend zu beteiligen. Um sich hierbei ein umfassendes Bild zu machen, sind Angaben wie Betreiberkonzept, Größe der Anlagen, Abstandsregelungen und umweltbedingte Auswirkungen notwendig. Auch ist in diesem Zusammenhang ein Energiekonzept für die Gemeinde ein interessanter Ansatz.
LVB Aloe weist darauf hin, dass bei Ausweisung und entsprechender Genehmigung ein indirektes Baurecht entsteht. Weiter erläutert dieser die Kiterien als Voraussetzung für eine evtl. Ausweisung.
Bürgermeister Geißler verliest den -von ihm- an die Landesplanung verfassten Brief. Inhaltlich meldet die Gemeinde Steinberg nach 5.3. des Planungserlasses vom 02.02.2016 die Fläche Südsteinberg als Windeignungsfläche zur Aufnahme als Vorranggebiet für Windenergie an(Anlage zum Protokoll).
Es wird namentlich abgestimmt.
Ja-Stimmen:Nein-Stimmen:
Gerhard GeißlerMarion Thiel
Eik NissenThomas Andresen
Peter-Heinrich BendixenAndreas Große
Claus Lassen
Hans-Peter Nissen
Jan Peter Reeps
Ursel Seemund
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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49,4 kB
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Anschrift
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