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ALLRIS - Auszug

16.03.2016 - 12 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Anlässlich der überörtlichen Prüfung (Ordnungsprüfung) durch das Kommunale Prüfungsamt Nord in 2015 wurde unter Nr.  4.6. ein Bericht über die Prüfung der Entschädigung für die Freiwilligen Feuerwehren abgegeben und unter Bemerkung 10 festgestellt: „Die Entschädigungssatzung ist aufgrund des gesetzlichen Anspruches um entsprechende Regelungen zu ergänzen“.

Hier geht es zum einen um den Anspruch auf Zahlung von Kleidergeld. Die Wehrführungen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Kleidergeld. Dies kann als Abnutzungs- und Reinigungspauschale gewährt werden oder, wenn in angemessenen Zeitabständen und erforderlichem Umfang kostenloser Ersatz für die Dienstkleidung geleistet wird, als Reinigungspauschale.

Nach der Praxis im Amt Geltinger Bucht und in  Absprache mit der Amtswehrführung wird nun eine sog. Reinigungspauschale, also die Hälfte der  sonst zu zahlenden Pauschale gewährt. Die Stellvertretungen erhalten wiederum 50 %.

Weiter ist angemerkt worden, dass die Praxis bei der Wahrnehmung der Funktion Gemeindewehrführer und Ortswehrführer eine Entschädigung zu reduzieren zwar grundsätzlich zulässig, in der Satzung des Amtes aber nicht geregelt ist. Dies wird nun nachgeholt.

Der Amtsausschuss hat schon in seiner Stellungnahme zum Prüfungsbericht im Dezember 2015 die Satzungsänderung angekündigt.  

 

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Beschluss:  

Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Amtes Geltinger Bucht über die Entschädigung seiner Ehrenbeamten und Amtsausschussmitglieder sowie der weiteren für das Amt ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

18

17

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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