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ALLRIS - Auszug

16.12.2015 - 7 Beratung und Beschluss über durchzuführende San...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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In der von der Arbeitsgruppe Schulen erstellten Prioritätenliste sind für das Jahr 2016 für die Liegenschaft an der Grundschule in Gelting rd. 75.000 € eingeplant worden. Vorgesehen sind hier insbesondere die Sanierung des Schulhofes und notwendige Betonsanierungsarbeiten, jeweils in einem 1. Bauabschnitt. Im nächsten Jahr sollen dann weitere Arbeiten erfolgen. Aufgrund der Unfallgefahr mussten schon in 2015 mehrere Flächen auf dem Schulhof vorab saniert werden, um eine weitere Schädigung zu verhindern und die Unfallgefahr zu minimieren.

Vorgesehen ist eine Erneuerung der Deckflächen mit Reparatur und Anarbeitung der vorhandenen Schadstellen und im Bereich der Bauminsel statt einer Asphaltierung, die Flächen wie von der Arbeitsgruppe vorgeschlagen mit einer Pflasterung zu versehen.

Neu hinzugekommen ist der Antrag der Schule, den Zugang der Schulbücherei mit einer entsprechenden Rampe für einen behindertengerechten Zugang auszustatten. Geklärt werden muss noch, ob die vorhandene Treppenanlage in diesem Zuge mit saniert werden sollte.

Weiterhin hat die Schule beantragt, einen Mauerdurchbruch mit entsprechender Tür von der  Betreuten Grundschule zu dem Spielzimmer herzustellen. Begründung: hohe Betreuungszahlen und bessere Auftsicht durch verbundene Räumlichkeiten. Die Kosten hierfür werden inkl. Nebenkosten (Statik) auf rd. 4.000 € geschätzt.

Der bisher geplante Mittelbedarf soll vorerst nicht erhöht werden, sondern im Rahmen der veranschlagten 70.000 € ( > 75.000Euro abzügl. bereits durchgeführter Arbeiten in 2015) sollen die Maßnahmen durchgeführt werden und ggf. andere Arbeiten, zumindest bis zum nächsten Schulausschuss, zurückgestellt werden.

Der Schulausschuss hat in der Sitzung vom 25.11.2015 die Sanierungsmaßnahmen einstimmig zur Durchführung empfohlen.   

 

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Beschluss:  

Der Amtsausschuss beschließt, die im Sachverhalt aufgeführten Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2016 durchzuführen. Die notwendigen Mittel sind im HP 2016 zu veranschlagen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, entsprechende Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.  

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

20

20

0

0

 

 

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