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03.12.2015 - 8 Beratung und Beschluss über die Satzung der Gem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 03.12.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das Kommunale Prüfungsamt Nord hat sich anlässlich der durchgeführten Ordnungsprüfung vom 12.01. bis 13.03.2015 u. a. mit den gemeindlichen Regelungen zur Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen befasst.
Die Entschädigungssatzungen aller Gemeinden sind dabei angesehen worden. Eingehender geprüft wurden die Satzungen des Amtes sowie der Gemeinden Gelting, Hasselberg, Pommerby und Steinbergkirche.
Die festgestellten „Mängel“ in den Entschädigungsregelungen der Gemeinden sind in den Bemerkungen 2 bis 9 des Prüfungsberichts aufgelistet worden. Es handelt sich dabei z. B. um
- Nichtbeachtung des Abstandsgebotes gem. § 9 Abs. 2 der Entschädigungs-verordnung für die Entschädigung der stellvertretenden Bürgermeister in drei Gemeinden
- Zum Teil fehlende bzw. fehlerhafte Beschlüsse zu der relativ neu eingeführten Arbeitsmittelpauschale für die Bürgermeister in zwei Gemeinden.
Das KPA Nord empfiehlt zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Bearbeitung der Entschädigungszahlungen, dass die Gemeinden versuchen, sich auf Amtsebene auf eine möglichst einheitliche Verfahrensweise bezüglich der Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern zu einigen.
Da bei nahezu allen gemeindlichen Entschädigungssatzungen in irgendeiner Form Nachbesserungen notwendig sind, ist von der Verwaltung ein Entwurf für eine einheitliche Entschädigungssatzung vorbereitet worden. Dieser Entwurf bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Höhe und die Form der jeweiligen Entschädigung individuell festzulegen, in vielen Bereichen jedoch nach einheitlichen Regeln zu verfahren.
Bgm. Rupp erläutert den Entwurf. Es wird besprochen, dass die monatliche Entschädigung und die Sitzungsgelder für bürgerliche Mitglieder und die Gleichstellungsbeauftragte unverändert gezahlt werden sollen. Für den Bürgermeister wird eine monatliche Arbeitsmittelpauschale in Höhe von 30 € festgeschrieben. Der Stellvertreter erhält im Falle der Vertretung pro Tag 1/40 der monatlichen Entschädigung des Bürgermeisters.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,9 kB
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