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26.11.2015 - 9.1 Beratung und Beschlussfassung über das Ergebnis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Datum:
- Do., 26.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Zum VB Nr. 1 ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (vgl. Ziff. 2) den Entwurf des Bebauungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.
Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nach kurzer Einführung in den Sachverhalt werden durch Herrn Groth sowie Frau Buck die Grundzüge des Planentwurfes vorgestellt. Es ergeben sich folgende Anmerkungen aus den Reihen der Gemeindevertretung:
- GVin Weinmann weist darauf hin, dass zum Verständnis eine Karte des Landschaftsschutzgebietes dem auszulegenden Planentwurf hinzugefügt werden muss.
- Durch GV Fengler wird nachgefragt, welche Aufforstungen zu erhalten sind, wegfallen und neu anzulegen sind. Anhand einer Karte wird durch Herrn Groth dargestellt, welche Aufforstungen sich ergeben und in welchem Umfang sie zu erfolgen haben.
Beschluss:
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 „Sandkoppel“ und die Begründung (siehe Anlage) werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
Als ergänzende Anlage wird die Karte des Landschaftsschutzgebietes dem Planentwurf auf Seite 45 nachträglich hinzugefügt.
Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums | davon anwesend | Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
9 | 9 | 5 | 4 | 0 |
Mit einem Dank für das Interesse schließt BGM Lippert für die Behandlung des nichtöffentlichen Punktes um 20:05 Uhr die Öffentlichkeit aus. Für diesen Tagesordnungspunkt wird eine gesonderte Niederschrift gefertigt.
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