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ALLRIS - Auszug

26.11.2015 - 7 Beratung und Beschluss der Satzung über die Erh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die entsprechende Beschlussvorlage liegt jedem Gemeindevertreter vor.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Nieby beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Nieby“ in der vorgelegten Form. Diese Satzung tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung vom 14.03.2005 sowie die Änderungssatzung vom 26.11.2012 außer Kraft.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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