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10.11.2015 - 4 Berichte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Di., 10.11.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Herr Axel Zöhner, vom Abwasserteam Gelting, berichtet:
Die Kläranlage Hasselberg hatte im letzten Jahr eine gute Abbauleistung. Bisher wurden die behördlichen Grenzwerte immer eingehalten und es gab keine Überschreitungen.
Am 24.02.2015 wurde die Pumpstation in Oehe eingerüstet. Seitdem gibt es hier keine Pumpenstörungen mehr.
Am 16.03.2015 wurde die Druckrohrleitung mit einem Baukompressor gereinigt. Das Tiefbauunternehmen Holger Thomsen aus Schwackendorf hat die Maßnahme unterstützt.
Am 24.03.2015 wurden die Mängel an dem Dortmundbrunnen beseitigt. Die Formteile aus Kunststoff wurden gerichtet.
Vom 29.03.bis 07.05.2015 wurden die Pumpstationen Campingplatz Hoeck und Sporthotel Kronsgaard durch die Firma Jessen umgerüstet. Diese wurden mit Doppelpumpen ausgerüstet.
Am 10.09.2015 hat die Firma Werner Vollert Tiefbau das Deni-Becken begutachtet.
In der Zeit vom 29.09. bis 15.10.2015 erfolgte die Installation der GSM-Meldetechnik durch die Firma Jensen. Durch die Umstellung kam es zu diversen Störungen an den Pumpstationen.
Im Oktober 2015 wurden 487 m³ Nassschlamm aus der Kläranlage Hasselberg abgefahren und entsorgt. Insgesamt wurden 100 Tonnen Trockensubstanz der thermischen Verwertung zugeführt.
Es kommt immer noch häufig zu Pumpenstörungen durch in den Toiletten entsorgte Kleidungsstücke und Handtücher. Ganz extrem waren die Störungen in der Gemeinde Rabel. Hier haben bereits persönliche Gespräche mit den Grundstückseigentümern stattgefunden.
Der Vorsitzende berichtet wie folgt:
Im Rahmen der letzten Ordnungsprüfung vom 13. Mai 2015 wurde durch das Kommunale Prüfungsamt Nord festgestellt, dass im Abwasserbereich für alle Einrichtungen im Amtsgebiet die Gebühren auf Grundlage der gesetzlichen Reglungen und Vorgaben neu zu kalkulieren sind, dabei sollte auf Erfahrungen externer Dienstleister zurückgegriffen werden.
Des Weiteren wird im Prüfungsbericht dazu aufgeführt:
§ 6 KAG verpflichtet die Gemeinden, die Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen auf der Grundlage betriebswirtschaftlichen ansatzfähigen Kosten zu berechnen. Das KPA Nord hat in seiner Prüfung festgestellt, dass auch nach der Fusion der Ämter Gelting und Steinbergkirche die bisher unterschiedlich praktizierten Arbeitsweisen beibehalten wurden.
Für die Abschreibung und eventuelle Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen an Rohrnetzen oder Schächten ist es erforderlich, dass das Rohrnetz abschnittsweise erfasst ist. Eine solche Bewertung ist bisher nur in den Abwassernetzen Rabel, Kronsgaard und Hasselberg erfolgt.
Die Verwaltung hat die Firma GeKom gebeten, sich der Sache anzunehmen und ein Angebot für die Neuerstellung der Abwassergebühren-Kalkulation vorzulegen.
Auf der Finanzausschusssitzung des Amtes am 13.10.15 erläuterte Herr Steenbock von der Fa. GeKom die Vorgehensweise.
Nach einer ersten Sichtung der Unterlagen im Amt hat er festgestellt, dass die Erfassung des Vermögens im Bereich der Kanalisation nicht in ausreichender Tiefe erfolgt ist. Dies würde zu Ungenauigkeiten bei der Gebührenkalkulation führen. Hier sind die nötigen Grundlagen zunächst zu erfassen. Im weiteren Schritt würde eine rechtssichere Kalkulation der Abwassergebühren erfolgen. In jedem Fall sollte über die Einführung einer Grundgebühr, die derzeit nicht flächendeckend erhoben wird, nachgedacht werden. Weiterhin weist Herr Steenbock auf die zwingende Trennung zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser-Gebühren hin. Auch hier besteht in einigen Gemeinden Handlungsbedarf.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss von der Firma GeKom für die drei unterschiedlichen Anlagetypen je eine Gebührenkalkulation erstellen zulassen.
Anlagetyp 1 = Gelting, Eversholz
Anlagetyp 2 = Maasholm, Sterup, Steinbergkirche
Anlagetyp 3 = Quern, Pommerby
Beim Anlagetyp 1 wird es Gelting sein, da hier die Kalkulation durch verschiedene Anforderungen am schwierigsten ist.
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