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Der Vorsitzende stellt fest, dass unter TOP 11 – Grundstücksangelegenheiten - schützenswerte Belange beraten werden. Er beantragt, TOP11 nicht öffentlich zu beraten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sterup beschließt, TOP 11 – Grundstücksangelegenheiten nicht öffentlich zu beraten.