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28.11.2023 - 15 Beratung und Beschluss über die Verringerung de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verfasser: Bürgermeister Dr. Claus Messer
- Datum:
- Di., 28.11.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Vorsitzende Messer erläutert den Sachverhalt:
Es hat sich gezeigt, dass der Rasenmäher der Gemeinde Stoltebüll aufgrund der vielen zu mähenden Flächen an seine Leistungsgrenze gerät. Der Rasenmäher macht äußerlich noch einen guten Eindruck, dennoch ist altersbedingt mit größeren Erhaltungsreparaturen zu rechnen. Für den Kauf eines neuen Gerätes und Inzahlungnahme des alten Gerätes scheint ein guter Zeitpunkt gekommen zu sein. Zusätzlich kann ggf. ein Winterrabatt genutzt werden.
Damit ein vergleichsweise ähnlich leistungsstarkes Gerät, dass auch weiterhin auf den vorhandenen Anhänger passt, angeschafft werden kann, muss sich die zu mähende Fläche in der Gemeinde reduzieren. In Wittkiel wird eine große Fläche am Spielplatz und auf der gegenüberliegenden Seite am Löschteich mit dem Rasenmäher gemäht. Der Spielplatz wird nur zu geringen Teilen genutzt. Ggf. könnte der Spielplatz auch auf die andere Seite verlegt werden, so dass die bisherige Spielplatzfläche nicht mehr aufwendig und ökologisch fragwürdig auf „Golfplatzniveau“ gemäht werden muss. Das Gleiche gilt für die Fläche mit starker Hangneigung vor dem Thingplatz. Auch hier bietet sich an, über ein anderes Nutzungskonzept zu befinden.
Wenn sich die mit dem Rasenmäher zu mähende Fläche reduziert, bedarf es keines größeren Rasenmähers, der bisherige Anhänger kann weiterhin genutzt werden und es wird Arbeitskapazität für die sonstigen vielfältigen Gemeindearbeiten freigesetzt.
Beschluss:
Der Bau-, Wege, Infrastruktur und Umweltausschuss wird beauftragt, ein neues Bewirtschaftungskonzept für die bisherigen Rasenflächen zu erarbeiten, so dass auch langfristig ein Rasenmäher in der bisherigen Leistungsklasse für die anfallenden Arbeiten ausreicht. Bürgermeister wird ermächtigt, einen neuen Rasenmäher im Austausch gegen den alten Rasenmäher bis zu einem Zuzahlungsbetrag von max. 7.000,00 € anzuschaffen.
Entsprechende Angebote werden vom Bau-, Wege-, Infrastruktur- und Umweltausschuss vorgelegt. Die Anschaffung erfolgt haushaltswirksam im Jahre 2024.
GVin Gimm verlässt um 21.41 die Sitzung.
GVin Gimm khert um 21.42 zur Sitzung zurück.
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