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ALLRIS - Auszug

18.12.2023 - 8 Beratung und Beschluss über die Einleitung zu e...

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Für die Gemeindeveranstaltungen wurden die Hinweisschilder bisher immer auf der Koppel an der Kreuzung B199/ Dorfstraße aufgestellt. Beim LBV.SH ist eine Beschwerde über die Hinweisschilder der Gemeinde Rabel zu Veranstaltungen eingegangen. Bei einem Ortstermin mit einem Vertreter des LBV.SH und dem Leiter Straßenmeisterei Süderbraup, wurde festgestellt, dass die Schilder zu nah an der B 199 stehen und von der Größe her genehmigungspflichtig sind.

 

Jedoch darf es selbst nach der Genehmigung nur innerhalb der eigenen Satzungslinie aufgestellt werden. Diese verläuft im hinteren Bereich der Koppel, in Höhe der Hecke.

 

Der Vorsitzende fragt in die Runde, ob man ein solches Verfahren anstoßen möchte?

Die Gemeindevertretung diskutiert verschiedene Lösungsansätze, entscheidet sich letztendlich jedoch dazu, das Verfahren zu starten.

 

    

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rabel beschließt, für das Aufstellen des Hinweisschildes ein Bauantragsverfahren gem. §10 Abs. 4 der LBO zu starten.

  

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

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