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ALLRIS - Auszug

21.09.2023 - 12 Neuausrichtung der 5-Stellplätze (Camping) - Ba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Mit Änderung des § 37 LNatSchG im Jahr 2016 sind die Genehmigungen von Kleinstcampingplätzen nicht mehr zulässig. Damit können die bisher befristet erteilten Genehmigungen für Kleinstcampingplätze nicht mehr verlängert und auch keine Duldungen dieser Nutzung erfolgen.

Es gibt für die Gemeinde Kronsgaard drei Anfragen an die Gemeindevertretung zur Aufnahme einer Bauleitplanung. Bevor ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden würde, ist eine landesplanerische Voreinschätzung vorgeschaltet sinnvoll. Die Planungskosten liegen bei knapp 1.000 €; diese sind von den Antragstellern zu tragen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeinde Kronsgaard befürwortet den Erhalt der Kleinstcampingplätze.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die bisherigen Genehmigungsinhaber anzuschreiben, ob Beteiligungsinteresse besteht (Einholung einer landesplanerischen Stellungnahme), weiterhin wird zu einem Termin zum Vorabgespräch eingeladen. An diesem Termin sind die bisherigen Genehmigungsinhaber, Mitglieder der GV und das Bauamt zugegen. Die Kosten sind von den Antragstellern zu tragen (Kostenübernahmeerklärung ist einzuholen). Mit der Vorplanung wird das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

7

7

0

0

 

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