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21.09.2023 - 8 Beratung und Beschluss über eine Geschäftsordnu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 21.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katja Pauly
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die durch Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard vom 16. Dezember 2013 erlassene Geschäftsordnung wurde insbesondere in den §§ 2, 15 und 16 dahingegend verändert, dass zukünftig auf den Papierversand sämtlicher Unterlagen durch die Verwaltung verzichtet wird und die Einladungen und ergänzende Unterlagen über das Ratsinformationssystem ALLRIS® abgerufen werden können.
Während der Sitzung am 27.02.2020 wurde hierzu kein Beschluss gefasst, die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kronsgaard beschließt den Erlass der Geschäftsordnung nach der vorliegenden und beratenen Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen:
§ 2 Absatz 2:
(2) Die Gemeindevertretung tagt im Gemeindegebiet, es sei denn besondere Gründe machen einen anderen Tagungsort nach Beratung mit den Fraktionsvorsitzenden erforderlich.
Die Einladung nebst Tagesordnung und Vorlagen ist den Mitgliedern der Gemeindevertretung mindestens eine Woche vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitzustellen. Damit gilt die Einladung als zugestellt. Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten zeitgleich per E-Mail die Einladung einschließlich Tagesordnung und Anlagen, sowie einen Hinweis, dass die Unterlagen im Ratsinformationssystem abrufbereit zur Verfügung stehen. Bei Bedarf wird die Einladung nebst Anlagen postalisch zugestellt. Eine Rückmeldung an die Verwaltung ist hierfür erforderlich.
Die zu verwendende E-Mail Adresse ist der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist unterschritten werden, es sei denn, dass ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder widerspricht. Auf die Verkürzung der Ladungsfrist ist in der Einladung hinzuweisen; die Notwendigkeit ist kurz zu begründen.
§15 Absatz 2:
(2) Die Sitzungsniederschrift soll spätestens drei Wochen nach der Sitzung den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Einsichtnahme im Ratsinformationssystem bereitgestellt bzw. per Mail zugesandt werden.
§16 Absatz 1:
Die Einladung nebst Tagesordnung und Vorlagen ist den Mitgliedern der Ausschüsse mindestens eine Woche vor der Sitzung im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitzustellen. Damit gilt die Einladung als zugestellt. Die Mitglieder der Ausschüsse erhalten zeitgleich per E-Mail die Einladung einschließlich Tagesordnung und Anlagen, sowie einen Hinweis, dass die Unterlagen im Ratsinformationssystem abrufbereit zur Verfügung stehen. Die zu verwendende E-Mail Adresse ist der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister schriftlich mitzuteilen. Bei Bedarf wird die Einladung nebst Anlagen postalisch zugestellt. Eine Rückmeldung an die Verwaltung ist hierfür erforderlich.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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107,1 kB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular