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ALLRIS - Auszug

18.09.2023 - 10 Erweiterung des Amtsgebäudes hier: Beratung un...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zunächst wird der aktuelle Planungsstand und die Historie zu diesem Projekt durch Herrn Johannes Volpert, Bauamt, vorgetragen.

 

Historie:

Die Erweiterung des Amtsgebäudes ist mit Beschluss des Amtsausschusses am 24.02.2021 beschlossen und in die Planungsphase überführt worden. Im Amtsausschuss vom 31.03.2021 ist ergänzend beschlossen worden, die Planung mit eigenem Personal, Herrn Volpert durchzuführen. Des Weiteren ist der Ankauf des Nachbargrundstückes mit Beschluss des Amtsausschusses vom 23.03.2022 umgesetzt worden.

Diverse Vorgespräche und Abstimmungstreffen sind erfolgt. Nach Gesprächen mit der Polizeistation, der Polizeidirektion, der GM.SH sowie des zuständigen Referates im Ministerium ist nun das Raumkonzept bzw. die Raumbedarfsplanung mit den Fachabteilungen und der Polizei abgestimmt in einen Planentwurf gemündet.

Mittlerweile sind die Planungen auf der Vorplanungs- Entwurfsebene mit der Fachplanung (Statik, Technische Gebäudeausstattung, Brandschutz und Energieberatung) abgestimmt und umgesetzt worden.

Der Entwurf und die Umsetzungsplanung sind nun im politischen Prozess abzustimmen und werden im Detail in den Ausschüssen am 11. und 18.09.2023 sowie im Amtsausschuss am 20.09.2023 vorgestellt.

 

Grund-Parameter:

 

      Die aufgezeigten und anerkannten fehlenden Verwaltungs-, Service-, Besprechungs- und Sitzungsräume sind bedarfsgerecht abzubilden 

      Eine Verwaltung unter einem Dach

      Barrierefreiheit des Amtsgebäudes

      Nachhaltigkeit und Klimaschutz werden umgesetzt

      Dem ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bereich eine ausreichende und zukunftsfähige Arbeitsebene ermöglichen

      Bereich Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) bürgerfreundlich, ansprechend und zukunftsträchtig entwickeln; digital denken sowie eine sehr gute Erreichbarkeit der Mitarbeiter sichern

      Ein attraktiver Arbeitgeber bleiben

      Zusammenarbeit mit Polizeistation stärken und den Standort vor Ort sichern (Synergieeffekte nutzen)

 

Beschlusslage

Beschluss des Amtsausschusses vom 24.02.2021:

Der Amtsausschuss beschließt die Erweiterung des Amtsgebäudes auf Grundlage des Vorentwurfes V, Stand 10.2020. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen (ab Leistungsphase III) durchzuführen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind bereit zu stellen.

 

Beschluss des Amtsausschusses vom 31.03.2021

a) Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt, die Erweiterung des Amtsgebäudes mit eigenem Personal entsprechend dem vorgetragenen Konzept zu realisieren. Dafür ist baldmöglichst ein Bauingenieur – hilfsweise ein Bautechniker mit entsprechender Erfahrung - einzustellen. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 b) Sollte eine Besetzung mit einer erfahrenen Fachkraft aufgrund der angespannte Arbeitsmarktlage nicht möglich sein (keine geeigneten Bewerber*innen), wird sofort nach Ende des 1. Stellenausschreibungsverfahrens das beschriebene EU-Planungsverfahren umgesetzt (keine weitere Stellenausschreibung).

 

Beschluss des Amtsausschusses vom 23.03.2022

Der Amtsausschuss beschließt den Grunderwerb des Grundstückes Hattlundmoor 3, 24972 Steinbergkirche (Gemarkung Steinberg, Flur 12, Flurstück 113/23). Der Amtsvorsteher wird beauftragt, Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin zum Grunderwerb aufzunehmen; der in der Voreinschätzung benannte Kaufpreis ist Grundlage der Verhandlungen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die Entscheidung in Abstimmung mit seinen Stellvertretern zu treffen. Sofern eine Einigung zustande kommt, ist der Grunderwerb umzusetzen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in einem Nachtrag zum Haushalt 2022 des Amtes Geltinger Bucht bereitzustellen.

 

Digitalisierung und Home-Office

In den Planungsprozess sind die Umsetzung der Digitalisierung sowie die Zurverfügungstellung von Tele-Arbeitsplätzen (Dienstanweisung des Amtes) ressortübergreifend eingeplant und eingearbeitet worden.

Ansätze werden im Rahmen der Umsetzungsvorstellung ausgeführt.

Haushaltsmittel:

111180.785100 (Hochbau) Jahr 2023:  200.000 € (Planung, Abriss Nachbar-Wohnhaus)

 

Ist 2022:     7.704,77 € (Vermessung, Lage- und Höhenplan, Baugrunduntersuchung)

Ist 2023:   26.858,01 € (Fachplaner Statik, Techn. Gebäudeausstattung, Brandschutz,

   Energieberatung, Artenschutz)*

 

*beauftragter Leistungsumfang: 149.544,48 €

 

Grunderwerb inkl. Nebenkosten (Nachbargrundstück und Wohnhaus)

Ist 2022/2023:  322.650,92 €

 

Kosten Außenstelle Holmlück 11-15:

Miet-Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten

Mietkosten jährlich:  36.239,76 €

Unterhaltung jährlich:    4.000,00 €

Bewirtschaftung jährlich: 20.000,00 €

Gesamt jährlich ca.:  60.239,76 €

 

 

Raumplanung

Die Bedarfsanalyse sowie die Raumaufteilung/planung und vorausschauende Entwicklungen werden im Rahmen der Vorstellung erläutert.

 

Verwaltungsstandorte:

 

      Steinbergkirche, Holmlück 2, Hauptgebäude

      Steinbergkirche, Holmlück 11-15, Außenstelle

      Gelting, Schmiedestraße 14, Außenstelle

 

Bauleitplanung

Parallel zur amtsseitigen Planung hat die Gemeinde Steinbergkirche im März 2020 mit dem Aufstellungsbeschluss die Bauleitplanung eingeleitet; gleichzeitig hat die Gemeindevertretung Steinbergkirche die Kostenübernahme der Bauleitplanung bis zu einem Betrag von 13.500 € beschlossen.

 

Kosten und Finanzierung

Die Kostenstruktur sowie die Finanzierung werden aufgezeigt. Die gemeindlichen jährlichen Aufwendungen werden erläutert.

 

Einnahmen bzw. Minderausgaben

      Förderung; es wird mit einer Förderquote von 10 % der förderfähigen Kosten gerechnet; weiter sind zinsgünstige Darlehen zu erwarten (Kommunaldarlehen)

      Einsparung Miete Außenstelle Holmlück 11-15 (jährlich ca. 36.000-40.000 €)

      Anmietung durch Polizei (Investitions-Baukostenzuschuss / Mietzahlung (jährlich 35.000 – 40.000 €)

 

Weitere Schritte:

      Genehmigungsplanung

      Ausführung der Bauleitplanung der Gemeinde Steinbergkirche

      Erwirken der Baugenehmigung

      Beantragung von Fördermitteln

      Abriss des Nachbargebäudes

      Finalisierung Vertragsgestaltung mit der GM.SH (Polizeitrakt)

      Ausführungsplanung/Vergabe

 

 

Aus den Reihen der Hauptausschussmitglieder wird angemerkt, dass bisher immer noch keine schriftliche Zusage / Erklärung der Polizei bzw. des zuständigen Ministeriums zur Anmietung der im Gebäude vorgesehenen Räumen und der Übernahme der damit verbundenen erhöhten Baukosten vorliegt.

Sollte eine derartige Erklärung nicht umgehend erfolgen müsse ggf. eine Planung ohne Integration der Polizeidienststelle erfolgen.

 

Der Ausschussvorsitzende bekräftigt nochmals, dass es ein politisches Interesse an der Integration der Polizeidienststelle gäbe und sich der Amtsausschuss eindeutig dafür ausgesprochen habe. Neben der Standortsicherung einer Polizeidienststelle in Steinbergkirche erwartet man starke Synergieeffekte in der Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt.

 

Weiterhin wird erwartet, dass der Raumbedarf überprüft wird und mögliche Einspareffekte aus Home-Office- oder Telearbeitsregelungen sowie weiteren Digitalisierungen berücksichtigt werden.

 

Der Bau- und Planungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 11.09.2023 dem Hauptausschuss und dem Amtsausschuss folgenden Beschluss mehrheitlich zur Umsetzung empfohlen:

Die Erweiterung des Amtsgebäudes wird auf Grundlage der vorgelegten Planung gebilligt. Die Amtsdirektorin wird ermächtigt, die notwendige Umsetzungsplanung (Vertragsgespräche mit dem Ministerium, Fördermittelbeantragung, Genehmigungs- und Ausführungsplanung) durchzuführen. Haushaltsmittel sind entsprechend 2024/2025 einzuplanen.

 

 

Der Vorsitzende des Hauptausschusses führt aus, dass die finanzielle Belastung der amtsangehörigen Gemeinden in den nächsten Jahren herausfordernd sein wird, besonders wenn die Projekte Schulneubau und Erweiterung des Amtsgebäudes umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser beiden Vorhaben ist für die 16 Gemeinden nur dann realisierbar, wenn alle 16 Gemeinden in der Schulträgerschaft des Amtes verbleiben. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche sich zukünftig nicht mehr an der Finanzierung der Schulen im Amt Geltinger Bucht beteiligen werden, ist eine Finanzierung beider Projekte (Schulneubau und Erweiterung des Amtsgebäudes) für die in der Schulträgerschaft verbleibenden Gemeinden nur schwer in den kommunalen Haushalten darstellbar. Dieser Sachverhalt muss, zu gegebener Zeit, in Verbindung mit den geplanten Projekten, neu bewertet werden.

 

Aus diesem Grunde spricht der Hauptausschuss folgende Empfehlung aus:

  

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Beschluss:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, dass die notwendigen Planungen zur Erweiterung des Amtsgebäudes durch das Bauamt zunächst bis zur Leistungsphase IV (Baurecht) weitergeführt werden. Erst zu einem späteren Zeitpunkt, wenn konkrete Entscheidungen zum Sachverhalt Schulträgerschaft getroffen worden sind, ist ggf. ein Beschluss zur Erweiterung des Amtsgebäudes zu fassen.  

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

6

3

0

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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