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ALLRIS - Auszug

13.03.2024 - 8 Beratung und Beschluss über die Anerkennung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Amtsausschuss hat sich mit den Anträgen der Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche zu beschäftigen und zu entscheiden.

 

Im November 2023 wurden in der Birkhalle nochmals für alle Gemeindevertretungen des Amtes Geltinger Bucht die möglichen rechtlichen, finanziellen sowie personellen Folgen eines Austritts aus der Schulträgerschaft aufgezeigt und erläutert.

 

Nach jener Veranstaltung wurde auf Wunsch aller Bürgermeister des Amtes im Januar 2024 von der Amtsverwaltung ein Kompromissvorschlag erarbeitet und vorgestellt, der den Weiterbetrieb aller Grundschulstandorte ermöglicht hätte, vorbehaltlich der Erfüllung festgelegter Bewertungskriterien. Unter anderem beinhaltete er auch einen zeitlichen Ablauf für die zwei Grundschulneubauten in Sterup und Gelting.

 

Dieser wurde jedoch von den Gemeinden Steinbergkirche und Hasselberg abgelehnt.

 

Die Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche haben darauffolgend einen eigenen Kompromissvorschlag eingereicht. Dieser beinhaltete den Weiterbetrieb aller vier Grundschulstandorte, sowie den einzügigen Grundschulneubau in Sterup. Im Anschluss an den Grundschulneubau sollten die Rahmenbedingungen der Schulen im Amtsbereich neu bewertet werden. Die Bewertungskriterien sollten zukünftig durch die Standortgemeinden der Schulen in Abstimmung mit der Amtsdirektorin erstellt und durch den Amtsausschuss beschlossen werden.

 

Sollte diesem eingereichten Kompromiss von Steinbergkirche und Hasselberg nicht gefolgt werden, wird die Beantragung der Rückübertragung der Schulträgerschaft für Grund- und Gemeinschaftsschule aufrechterhalten und umgesetzt.

 

(Die Anträge auf Rückübertragung sind der Vorlage angefügt)

 

Der von den beiden genannten Gemeinden eingereichte Kompromissvorschlag wurde wiederum in der Sitzung des AA am 28.2.24 mehrheitlich abgelehnt.

   

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht widerspricht nicht dem Rückübertragungsverlangen der Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche in Bezug auf die Schulträgerschaft für die Grundschulen Kieholm und Steinbergkirche.

 

Die Rückübertragung wird gemäß § 5 Abs. 4 AO erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Auseinandersetzung wirksam.

 

Für die Einleitung des weiteren Verfahrens benötigt das Amt Geltinger Bucht eine verbindliche schriftliche Rückmeldung aller Gemeinden bis zum 01. Juni 2024 über die zukünftige Ausgestaltung der Grundschulträgerschaft.

 

Erst danach kann eine Struktur über die Schulträgerschaften sowie deren Finanzierung von der Verwaltung erarbeitet werden.

  

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Abstimmung:

 

Anzahl der Stimmen des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

52

52

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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