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20.09.2023 - 12 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 20.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das Amt Geltinger Bucht hat gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses des Amtes hat gem. § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat am 06.09.2023 stattgefunden.
Der Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.
Nach Abschluss der Prüfung legt die Amtsdirektorin den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Der Amtsausschuss beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Aus dem Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses wird gewünscht, ein Ertragsverbesserungsprojekt aufzusetzen sowie die Haushaltsansätze nicht zu konservativ zu planen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss Geltinger Bucht beschließt den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht in der vorliegenden Fassung.
Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 809.295,05 € wird gemäß den Bestimmungen des § 25 Gemeindehaushaltsverordnung - Doppik im Haushaltsjahr 2023 zur Allgemeinen Rücklage gebucht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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Anschrift
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