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09.05.2023 - 10 Beratung und Beschluss über eine Einziehung ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Di., 09.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sandra Legant
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gemäß § 8 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) kann eine öffentliche Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr hat, eingezogen werden. Eine öffentliche Straße ist einzuziehen, wenn Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen, die gegenüber privaten Interessen überwiegen. Pläne des einzuziehenden Weges sind gemäß § 8 Abs. 3 StrWG für die Dauer von 4 Wochen öffentlich auszulegen. Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 8 Abs. 4 StWG spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung vorzulegen.
Die Gemeinde Stoltebüll hat durch Grundstückskaufvertrag vom 24.09.2021 die Verkehrsfläche Gemarkung Drült, Flur 2 Flurstück 16 verkauft. Durch den Verkauf des Grundstückes, des Weges, verliert dieses die Verkehrsbedeutung und ist deshalb einzuziehen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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Anschrift
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