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ALLRIS - Auszug

27.03.2023 - 6 Beratung und Beschluss über die Änderung der Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

 

Der Seniorenbeirat hat festgestellt, dass die Nachrückerliste für den Seniorenbeirat erschöpft ist.

Die Nachrückerliste bestand aus zwei Personen – Günter Lausen und Heiko Hahn.

Herr Günter Lausen hat am 19.02.2023 seinen Austritt erklärt.

Herr Heiko Hahn ist als Beisitzer in den Beirat nachgerückt da das Beiratsmitglied Christa Sievert am 17.02.2023 Ihren Austritt aus dem Seniorenbeirat erklärt hat.

In der Satzung der Gemeinde Steinbergkirche über die Bildung eines Seniorenbeirates ist diese Situation, wenn bei erschöpfter Nachrückerliste ein weiteres Beiratsmitglied aus dem Seniorenbeirat ausscheidet nach Auffassung des Seniorenbeirates nicht hinreichend geklärt.

§ 4 Amtszeit

1. Die Amtszeit des Seniorenbeirates beträgt 5 Jahre. Sie wird angelehnt an die Wahlzeit nach § 1 Absatz 1 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG).

2. Spätestens einen Monat nach der Wahl tritt der Seniorenbeirat zu seiner

konstituierenden Sitzung zusammen. Diese wird durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister einberufen.

3.  Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Beiratsmitgliedes rückt der / die Kandidatin mit

der höchsten Stimmenzahl auf der Nachrückliste nach. In Ausnahmefällen kann

eine Nachwahl erfolgen.

 

Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung möge wie folgt beschließen:

Änderung des § 4 Abs. 3 der Satzung

 

3.  Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Beiratsmitgliedes rückt der/der Kandidat/in mit

der höchsten Stimmenzahl auf der Nachrückliste nach. Ist die Nachrückerliste

erschöpft und die Anzahl der Beiratsmitglieder unterschritten, so kann die

Gemeindevertretung aus den vom Seniorenbeirat vorgeschlagenen Personen eine

Person für den Rest der Amtszeit des Beirates als zusätzliches Beiratsmitglied

bestimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche stimmt dem anliegenden Antrag des Seniorenbeirates auf Änderung der Satzung zu. Auf den anliegenden Antrag wird verwiesen.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

13

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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