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06.03.2023 - 11 Städtebauliche Planung in der Gemeinde Steinber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 06.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu dem Entwurf der Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt wie folgt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Ergebnis geprüft: Das Ergebnis ist mitzuteilen.
2a. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 86 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung die Satzung über die Einbeziehung der Flächen „Bereich Hattlundmoor“ in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Steinbergkirche, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).
2b. Die Begründung wird gebilligt.
3. Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, unter welcher Adresse die Satzung mit Begründung dauerhaft im Internet eingesehen werden kann und wo sie während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121 kB
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2,1 MB
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3
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2,6 MB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular