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ALLRIS - Auszug

08.11.2022 - 9 Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht, Sterup:San...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Neben der Eingangshalle der Gemeinschaftsschule befinden sich zwei Gebäudekörper, die mit einer sichtbaren Vorsatzschale aus Verblendziegeln versehen sind. Diese Schale ist mit Mauerwerksankern aus verzinktem Stahl an der innen liegenden Tragschale aus Kalksandstein befestigt. Dazwischen befinden sich eine Luftschicht, sowie eine 4 cm starke Dämmschicht. Zurzeit der Entstehung des Gebäudes waren dieser Aufbau, sowie die Verwendung von Mauerwerksankern aus verzinktem Stahl üblich.

 

Gemäß dem Erlass zur Sicherheit von zweischaligem Verblendmauerwerk, herausgegeben vom Innenministerium des Landes Schleswig- Holstein im November 2002, hat das Bauamt eine statische Prüfung der vorhandenen Luftschichtanker im Bereich des Verblendmauerwerks in Auftrag gegeben.

 

Das beauftragte Büro hat nach Substanzöffnung und umfangreicher Prüfung festgestellt, dass die Luftschichtanker erwartungsgemäß korrodiert sind und als abgängig zu bezeichnen sind. Somit ist laut Empfehlung des Statikers die Fassade zu sanieren.

 

Da die Fassade zu den statischen Problemen hinzukommend außerdem auch in einem schlechten energetischen Zustand ist, schlägt das Bauamt nicht allein eine statische Ertüchtigung der Bestandsfassade vor, sondern einen kompletten Austausch gegen eine hinterlüftete Vorsatzschale aus Holz und Plattenwerkstoffen. Diese Fassade wird nach heutigen energetischen Erfordernissen gedämmt werden.

 

Die Baumaßnahme beinhaltet den Rückbau der vorhandenen Verblendschale, die Dämmung der Fassade nach heutigen energetischen Erfordernissen und den Aufbau einer neuen Verblendfassade aus einem Verbundplattenwerkstoff mit Holzunterkonstruktion.

Da im inneren Bereich der betroffenen Baukörper die Glaskonstruktion der Eingangshalle an die Verblendschale stößt, ist es notwendig, diese Konstruktion temporär zu entfernen und nach Beendigung der Maßnahme wieder konstruktiv anzuschließen.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden auf 100.000 € brutto geschätzt.

    

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Beschluss:

 

Der Schulausschuss des Amtes Geltinger Bucht empfiehlt wie folgt:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Sanierung der Wandflächen wie beschrieben. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die notwendigen Vergaben durchzuführen. Die notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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