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ALLRIS - Auszug

07.03.2022 - 14 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SÜVO)hie...

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rgermeister Erichsen trägt vor, dass im Rahmen der SüVO alle Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen verpflichtet sind, in regelmäßigen Abständen sämtliche Anlagen zu überprüfen und den Zustand zu dokumentieren. Die Verordnung gibt hierzu auch die entsprechenden Fristen vor.

Die in den 16 Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht vorhandenen Anlagen werden durch das eigene Fachpersonal für Abwassertechnik und das Bauamt des Amtes betreut. Je nach Bereich und Aufgabe wurden zusätzlich immer wieder verschiedene Fachingenieure beauftragt.

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich nun eine sehr heterogene Struktur im Datenbestand der Abwassersysteme entwickelt. Dadurch ist es kaum möglich, einen übergreifenden detaillierten Zustandsbericht zu erkennen und zu vermitteln (kein einheitliches Softwaresystem, das vorhandene teilweise sehr veraltet pp.) Es ist zu vermuten, dass in den nächsten Jahren einige Sanierungsmaßnahmen unvermeidbar sind, die jedoch bis dato nicht kalkuliert wurden.

Der Datenbestand zu den Abwasseranlagen ist zudem nicht komplett digital vorhanden. Es fehlen noch einige Bereich im Kanalkataster, was die Auskunftserteilung durch das Bauamt und das Fachpersonal immer mehr erschwert. Einen aktuellen umfassenden Überblick über den Zustand aller betroffenen Anlagen im Amtsbereich gibt es nicht.

Zur Erfüllung der Aufgaben der SÜVO sind in den zuständigen Gemeinden bzw. Zweckverbänden im Amt entsprechende Mittel in die Haushalte der kommenden Jahre einzuplanen. Das Bauamt Herr Volpert- hat bereits eine abschnittsweise Beauftragung von einzelnen Teilbereichen mit der unteren Wasserbehörde des Kreises besprochen. Die Koordination von erforderlichen Leistungen sollte über das örtliche Bauamt erfolgen.

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und fasst nach kurzer Beratung folgenden Beschluss:

Beschluss:
Johannes Volpert vom örtlichen Bauamt wird beauftragt, die entsprechende Ausschreibung vorzunehmen. Die Kosten sind auf die kommenden 5 Jahre zu verteilen.

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

14

14

0

0

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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