Allris
02.02.2022 - 8 Beratung und Beschluss über die 4. Änderungssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 02.02.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25.05.2021 wurden die Bestimmungen über Wahlen im Rahmen von Sitzungen modifiziert, die nach § 24a AO in Verbindung mit § 35 a GO in Fällen höherer Gewalt als Videokonferenzen durchgeführt werden.
Wahlen sind damit nunmehr zulässig. Da bei Änderung der Hauptsatzung im Mai 2021 diese Regelung noch nicht vorgelegen hat, ist die Hauptsatzung spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Neuregelung anzupassen.
Unter Nr. 2 der 4. Änderungssatzung erfolgt eine redaktionelle Anpassung in § 7.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
20,3 kB
|
Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular