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08.11.2021 - 7 Beratung und Beschluss über den 1. Nachtragshau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 08.11.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Der Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2021 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse, aufgestellt.
Zur Anpassung der Amtsumlage bzw. der Zusatzamtsumlage an die tatsächlichen Bedürfnisse des Amtes im laufenden Haushaltsjahr wird die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes 2021 empfohlen. In den Entwurf zum Haushaltsplan sind sämtliche Beschlüsse der Ausschüsse bzw. des Amtsausschusses sowie die angepassten Mittelanmeldungen aus den Fachbereichen eingeflossen.
Durch die Anpassung der Haushaltsansätze sowie die Festsetzung der Umlagegrundlage (Finanzkraft) der Gemeinden ergeben sich folgende Änderungen der Umlagesätze:
Die Amtsumlage steigt von 26,60 % (3.773.200 €) auf 27,05 % (3.837.400 €). Die Zusatzamtsumlage sinkt von 22,21 % (3.150.000 €) auf 19,25 % (2.730.900 €).
Zur Finanzierung aller geplanten Investitionsmaßnahmen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 600.000 € eingeplant.
Die wesentlichen Veränderungen zum Haushaltsplan 2021 werden durch den Kämmerer bzw. die anwesenden Fachbereichsleiter erläutert.
Zur Liegenschaft Gammeldamm schlägt der Finanzausschuss vor, dass man sich von dem Objekt trennen solle, da es wirtschaftlich keine Bedeutung mehr für das Amt hat und die Liegenschaft regelmäßig hohe Unterhaltungskosten hervorruft.
Der Leiter des Bauamtes, Herr Petersen, teilt mit, dass das Objekt aktuell an die Stiftung Naturschutz (Land SH) vermietet ist und der Mieter dieses Verhältnis gerne aufrechterhalten möchte, ggf. könne man die Miete erhöhen. Die Angelegenheit sollte im Bau- und Planungsausschuss beraten werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,4 kB
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