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27.06.2022 - 13 Kommunalwahl 2023 - Übertragung der Aufgabe auf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 27.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
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Nach § 13 Absatz 2 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) kann die Gemeindevertretung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss übertragen.
Dies ist bei den vorangegangenen Kommunalwahlen regelmäßig geschehen und sollte auch für alle künftigen Kommunalwahlen beibehalten werden.
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Beschluss:
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Die Gemeindevertretung Niesgrau überträgt gemäß § 13 Absatz 2 GKWG in der zur Zeit gültigen Fassung die übrigen Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt auf den Amtsvorsteher und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht zu wählenden Wahlausschuss.
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