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ALLRIS - Auszug

02.06.2021 - 9 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeinde Sterup hat gem. § 91 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verltnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss ist gem. § 91 Abs. 2 GO grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist konnte für den Jahresabschluss 2016 aufgrund der sehr umfangreichen Arbeiten im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz nicht eingehalten werden.

 

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde hat gem. § 92 GO den Jahresabschluss und den Lagebericht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Diese Prüfung hat am 21.04.2021 stattgefunden.

 

Der Ausschuss hat das Prüfungsergebnis in einem Schlussbericht zusammengefasst.

Nach Abschluss der Prüfung legt die Bürgermeisterin den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Schlussbericht des Prüfungsausschusses der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Die Gemeindevertretung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Diese Frist kann aus den oben genannten Gründen nicht eingehalten werden.

 

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt den Jahresabschluss 2016 der Gemeinde Sterup und den Lagebericht in der vorgelegten Fassung. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 52.539,92 € wird im Haushaltsjahr 2017 gegen die Ergebnisrücklage gebucht.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

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