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ALLRIS - Auszug

02.06.2021 - 15 Beratung und Beschluss über die 2. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird.

 

Es wird mit der Änderung der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Sitzungen im Notfallnftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier darauf, dass auch der SHGT sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.

 

Die Gemeindevertretung Sterup möge entscheiden, ob die Möglichkeit nach Absatz 2 auch auf die Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und der sonstigen Beiräte ausgeweitet werden soll.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Sterup in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

12

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anschrift

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