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ALLRIS - Auszug

09.06.2021 - 5 Finanzierung des Tourismus - Ein Überblick und ...

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Einleitend erläutert Herr Teschendorf die Anregung aus den Gemeinden, das Thema zu behandeln. Obwohl es sich um ein Thema der Gemeinden handelt, sollte im Touristikausschuss ein einheitliches Vorgehen im Amt Geltinger Bucht erarbeitet werden.

Die steigenden Ausgabenr den Tourismus nnten durch Einnahmen gemindert werden.

Er begrüßt zu diesem Thema Wolfgang Beushausen aus Sankt Peter-Ording, der nach Auskunft der TASH der Profi auf diesem Gebiet sei. Herr Beushausen gibt einen Einblick in die Entstehung der Kur- und Tourismusabgabe. Es können über beide Instrumente nur laufende Einrichtungen finanziert werden. Eine Refinanzierung kann jedoch nicht zu 100 % erfolgen, sondern es verbleibt ein Gemeindeanteil. Aktuell liegt dieser bei der Tourismusabgabe in den Gemeinden des Amtes Geltinger Bucht bei 30 %. Die Tourismusabgabe ist gemäß § 76 Absatz 2 Gemeindeordnung (GO) zu erheben, bevor Steuern gefordert werden können. Er spricht zu den vorliegenden Kalkulationen der Finanzabteilung des Amtes Geltinger Bucht ein großes Lob aus.

 

Herr Teschendorf bedankt sich bei Herrn Beushausen für den umfassenden Vortrag und überreicht ein kleines Präsent.

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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