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24.03.2021 - 14 Beratung und Beschluss über den Antrag der Firm...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mi., 24.03.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Johannes Volpert
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Vorsitzende leitet in die Thematik ein und trägt den Sachverhalt der Verwaltungsvorlage vor:
Die Firma RSN Rohrreinigungs-Service und Notdienst Umwelttechnik hat mit Schreiben vom 07.09.2020 die Einleitung von betrieblichem Abwasser vom Betriebsgrundstück Terkelsmai 13 in die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Sterup beantragt. Amt und Gemeinde haben bei der Prüfung festgestellt, dass hierzu eine geeignete Mengenzählung vor Ort installiert werden muss, um die Veranlagung und Abrechnung korrekt zu gestalten.
Nach Prüfung und Abschätzung der technischen Möglichkeiten zum Einbau einer Abwassermesseinrichtung durch den Fachplaner des Antragstellers kam man hier zu dem Schluss, dass es aufgrund der zu erwartenden geringen Abwassermengen nicht wirtschaftlich sei, eine entsprechende Anlage zu installieren.
Es wurde daraufhin für den 21.01.2021 ein Ortstermin vereinbart, bei dem neben dem Antragsteller und seinen Fachplanern auch Herbert Petzel und Jörg Homfeldt für die Gemeinde Sterup, sowie Johannes Volpert vom Amt Geltinger Bucht anwesend waren. Es wurden beiderseits ausführlich die Sachzwänge erläutert um eine konstruktive Lösung zu ermitteln. Das gemeinsame Ergebnis der Abwägung bestand darin, dass die Gemeinde Sterup nach Vorlage einer prüf- und nachvollziehbaren Berechnung der tatsächlich anfallenden betrieblichen Abwassermengen durch den Antragsteller – und mit einem Aufschlagfaktor von 1,75 als Sicherheit – dem Antrag zum Anschluss an den örtlichen Kanal zustimmen kann. Im Rahmen der weiteren regelmäßigen Kanal- und Schachtprüfungen durch die Gemeinde vor Ort wird die ordentliche Funktionsweise geprüft und im Zweifel die Vereinbarung entsprechend angepasst.
Die geforderte Berechnung ist am 09.03.2021 beim Amt Geltinger Bucht eingegangen.
Da es sich hierbei um eine Einzelfallgenehmigung handelt, gilt als erforderliche Grundlage für diese Vereinbarung die Zustimmung der Gemeindevertretung.
Jörg Homfeldt wird das Wort erteilt; er erläutert den Sachverhalt aus fachlicher Sicht.
Es schließt sich eine teils kontroverse Aussprache in der Gemeindevertretung an.
Schließlich fasst die Gemeindevertretung Sterup folgenden –entgegen der Verwaltungsvorlage lautenden–
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sterup lehnt den Beschlussvorschlag aus der Sitzungsvorlage vom 10.03.2021 ab; die Gemeindevertretung hält die angegebene, geschätzte Abwassermenge für unrealistisch und nicht nachvollziehbar.
Die Gemeindevertretung Sterup hält den Einbau einer technisch geeigneten Abwassermengen-Meßanlage für nötig, um eine satzungsgerechte Abrechnung der Abwassergebühr zu erreichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,8 kB
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Anschrift
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