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ALLRIS - Auszug

24.03.2021 - 10 Eröffnungsbilanz der Gemeinde Sterup zum 01.01....

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Bürgermeisterin ruft den TOP auf und begrüßt nochmals den Amtskämmerer, Herrn Scharf. Sie leitet in die Thematik ein, verweist auf die Sitzungsvorlage:

Die Gemeindevertretung Sterup hat am 29. Dezember 2008 beschlossen, ihr kommunales Rechnungswesen von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten) umzustellen. Die Umstellung erfolgte zum 01.01.2014. Gemäß § 54 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) hat die Gemeinde Sterup zum 01.01.2014 eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und der in der Gemeindeordnung (GO) und der GemHVO-Doppik enthaltenen Regelungen aufzustellen.

 

Diese Eröffnungsbilanz liegt nunmehr vor, wurde nach § 92 Abs. 5 und 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Sterup am 17.02.2021 geprüft und ist von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

Nach Durchführung der Prüfung wurde folgende Feststellung getroffen:

Die einzelnen Positionen der Eröffnungsbilanz wurden durchgesehen; stichprobenartig wurden die Angaben anhand von Buchungsunterlagen, Inventarlisten und der Jahresrechnung 2013 geprüft. Die hierfür benötigten Unterlagen standen vollumfassend zur Verfügung. Der Anhang gem. § 51 GemHVO-Doppik ist der Bilanz beigefügt. Die darin getroffenen Angaben sind aus der Sicht des Rechnungsprüfungsausschusses nachvollziehbar dargestellt.

 

Die Vorsitzende erkundigt sich nach Nachfragen seitens der Gemeindevertreter/-innen. Fragen werden aber nicht gestellt.

Sodann fasst die Gemeindevertretung gemäß Vorlage folgenden

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Sterup zum 01.01.2014 in der vorgelegten Fassung.  

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

11

10

0

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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