Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

11.03.2021 - 6 Beratung und Beschluss über die 1. Änderungssat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie wurde durch Gesetz vom 07.09.2020 § 35 a Gemeindeordnung (GO) eingeführt, mit dem die Möglichkeit der Durchführung von Videokonferenzen für kommunale Gremiensitzungen eröffnet wird.

 

Es wird mit der Änderung der Hauptsatzung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht,

Sitzungen im Notfall künftig in Form von Videokonferenzen durchführen zu können, sofern

eine akute Notlage vorliegt. Hierbei handelt es sich zunächst nur um das Verabschieden

einer entsprechenden rechtlichen Grundlage, die technischen und datenschutzrechtlichen

Voraussetzungen müssen zunächst noch erarbeitet werden. Die Verwaltung setzt hier

darauf, dass auch der SHGT sich hierzu noch entsprechend positionieren wird, damit die

Rechtssicherheit dieser Sitzungen gewahrt bleibt.

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz möge entscheiden, ob die Möglichkeit nach Absatz 2 auch auf die Sitzungen der Ausschüsse, der Ortsbeiräte und der sonstigen Beiräte ausgeweitet werden soll.

 

Frau Scharf weist auf die besonderen technischen Voraussetzungen für eine kommunale Gremiensitzung hin und stellt klar, dass die digitale Sitzung nur für eine Notsituation vorgesehen ist.  

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Rabenholz in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

6

6

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt