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23.11.2020 - 15 Bauleitplanung in der Gemeinde Stangheck1. Ände...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Mo., 23.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Am 03.12.2018 hat die Gemeindevertretung Stangheck den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ochsenkoppel“ gefasst und damit das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Bürgermeister With erläutert den Sachstand und die Vorlage. In dem laufenden Planungsverfahren hatte der Kreis Schleswig-Flensburg, Abteilung Abwasser, angeregt bzw. gefordert, dass für den Bereich von 5 Grundstücken ein Regenrückhaltebecken (RRB) von mindestens 20 m³ und eine gemeinschaftliche Kleinkläranlage einzuplanen sei. Die Kosten für eine entsprechende Kleinkläranlage stehen den Kosten für einzelne Grundstückskläranlagen in etwa gleich, so dass für den einzelnen Anlieger keine höheren Kosten entstehen.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Erweiterung des Baugebietes „Ochsenkoppel“ um 5 Baugrundstücke. Zwischenzeitlich wurde auf Grundlage des Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und er Behörden /Träger öffentlicher Belange durchgeführt und es wurde der Entwurf des Bebauungsplanes ausgearbeitet.
Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das formelle Beteiligungsverfahren nach § 3 As. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch geben. Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt:
- Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgenden Ergebnis beraten: (siehe Anlage zur Vorlage)
- Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 1 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt.
Der Entwurf des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange über die Auslegung und die auszulegenden Unterlagen zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet unter www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung (Gemeinde Stangheck) einzustellen und zugänglich zu machen.
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