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ALLRIS - Auszug

11.11.2020 - 10 Beratung und Beschluss zum zukünftigen Schulent...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Herr Stefan Meyer, stellt den Vorschlag zum Schulentwicklungskonzept in einer Power-Point-Präsentation vor:

 

Mit Wirkung vom 01.01.2008 haben sich die Ämter Gelting und Steinbergkirche zum Amt Geltinger Bucht zusammengeschlossen. Im Zuge der Fusion war das neu gegründete Amt Geltinger Bucht (AGB) als Schulträger zuständig für vier Grundschulen und eine Gemeinschaftsschule. Im Laufe der Jahre wurde die Schulstrategie für die Schulen im Land Schleswig-Holstein mehrmals überarbeitet bzw. angepasst und verändert.

Dabei standen immer wieder die Grundschulen im Fokus. Auch heute noch gilt eine Mindestzahl von 80 Schülerinnen und Schülern an Grundschulen und 240 Schülerinnen u. Schüler an Gemeinschaftsschulen als Richtwert. Bereits seit 2013 bewegten sich permanent, zumindest zwei Grundschulen im Amt Geltinger Bucht, um die kritische Schülerzahl von 80.

 

Auf der Schulausschusssitzung am 01. 10.2013 wurde über eine mögliche organisatorische Verbindung von Grundschulen beraten. Letztendlich konnte man sich in der gesamten Wahlzeit 2013 -2018 zu keiner Entscheidung im Amtsausschuss zur zukünftigen Entwicklung der Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht durchringen.

 

Mit Beginn der Wahlzeit 2018 2023 und mit Blick auf die dynamische Entwicklung im Bereich Schulen, besonders der permanent steigenden finanziellen Belastungen für den Amtshaushalt und den großen Herausforderungen in Bezug auf die Digitalisierung, Unterhaltungs- und Investitionskosten an den Schulstandorten, sowie die Beachtung des Prüfberichtes des Landesrechnungshofes aus 2017, wurde der Schulausschuss damit beauftragt, ein Schulkonzept „Zukunftsschule 2030“r das AGB zu entwickeln.

 

Am 03. Mai 2019 fand eine Ideenwerkstatt zur Entwicklung der Schullandschaft im Amt Geltinger Bucht statt.

 

Es folgten fünf weitere Workshops unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Schulleitungen und eines Vertreters vom IQSH. Nach der fünften Sitzung am 27.08.2020 in Gelting wurde als Ergebnis festgestellt, dass es nun zu einer Grundsatzentscheidung durch den Amtsausschuss kommen kann.

 

Mit diesem Votum wurde in einer kleinen Arbeitsgruppe ein Grundsatzbeschluss erarbeitet, der den Schulstandort-Bürgermeistern am 21.09.2020 und den Bürgermeistern des Amtes am 21.10.2020 vorgestellt wurde.

 

Die Diskussion wird eröffnet.

 

Herr Franke (Bürgermeister Hasselberg) verliest eine Stellungnahme, in der er sich klar für den Erhalt der vier Grundschulstandorte ausspricht.

 

Er stellt einen Antrag für einen Beschluss zum Erhalt der jetzigen vier Schulstandorte. Dieser Antrag wird im Verlauf der weiteren Beratung von Herrn Franke zurückgezogen.

 

Die aushrliche Stellungnahme ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Frau Hansen (Bürgermeisterin Sterup) spricht sich dafür aus, dass nicht allein der finanzielle Aufwand für den Erhalt der Grundschulen maßgeblich sein dürfe. Vielmehr sollten bei der Entscheidung auch die unterschiedlichen Schulkonzepte sowie die pädagogischen Aspekte berücksichtigt werden. Sie bittet um Aufnahme dieses Zusatzes im Beschluss.

 

Herr Hansen (Bürgermeister Nieby)hrt aus, der „Grundsatzbeschluss“ sei zu konkret gefasst, er gäbe keinen Raum für eine offene Entscheidungsfindung.

 

Aus der weiteren kontroversen Diskussion ist ersichtlich, dass mehrere Ausschussmitglieder den Beschlussvorschlag gemäß der Vorlage 2020-00AA218 nicht mittragen können. Es wird ein neuer Beschlussvorschlag erarbeitet. Besonders der Punkt 2 wird in der vorgelegten Form abgelehnt, gestrichen und neu formuliert.

 

 

Beschluss (geänderter Beschluss):

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

 

  1. In die Gemeinschaftsschule Sterup wird in den nächsten Jahren so investiert, dass sie den Anforderungen als weiterführende Schule für die Zukunft gerecht wird.

 

  1. Die Grundschulstandorte werden mit dem Ziel überplant, dass sie zukünftigen Anforderungen einer offenen/gebundenen Ganztagsschule gerecht werden.

 

  1. Der Schulausschuss wird durch den Amtsausschuss beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Maßnahmen in Zusammenhang mit möglichen Veränderungen an den Schulstandorten möglichst detailliert und unter Berücksichtigung von infrastrukturellen, dagogischen und finanziellen Faktoren weiter auszuplanen.

 

  1. Nach Erarbeitung der Ausplanung und den damit möglicherweise verbundenen          Veränderungen an Schulstandorten wird dem Amtsausschuss ein Schulentwicklungskonzept AGB zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

11

0

0

 

 

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Siehe Anlage.

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Anlagen

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Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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