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16.09.2020 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Sterup B- Plan N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 16.09.2020
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorsitzende ruft TOP 7 auf und verweist auch hier auf die Sitzungsvorlage:
Nach intensiver Bestandsanalyse liegt nun der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 9 Zweimühlenweg vor. Nach der Beratung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.
Frau Grätsch erläutert den Sachverhalt anhand des Planes; Nachfragen werden beantwortet.
Sodann erfolgt die Abstimmung über folgenden
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Sterup beschließt:
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1. | Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 „Zweimühlenweg“ einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt |
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2. |
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular