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ALLRIS - Auszug

16.09.2020 - 16 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sterup bis zu 1.000,- €) kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die  Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

 

Die Bürgermeisterin erläutert den Sachverhalt und die mit der Sitzungsvorlage vorgelegte Aufstellung. Hierbei erläutert sie die Gründe, die zu den einzelnen Überschreitungen führten.

Nachfragen werden beantwortet.

Danach fasst die Gemeindevertretung folgenden

 

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Beschluss:

a) Die Gemeindevertretung Sterup nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen (bis 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2020 (Stand 18.08.2020) zur Kenntnis.

 

b) Die Gemeindevertretung Sterup erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungenber 1.000,- €) im Haushaltsjahr 2020 (Stand 18.08.2020).

 

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Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

9

9

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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