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ALLRIS - Auszug

23.06.2020 - 6 Beratung und Beschluss über die Aussetzung der ...

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Der Bürgermeister erläutert, dass von den 16 amtsangehörigen Gemeinden derzeit sieben Gemeinden eine Tourismusabgabe erheben. Des Weiteren gibt es erhebliche Unterschiede bei den Steuersätzen in den Gemeinden.

Eine einheitliche Regelung auf Amtsebene ist deshalb nicht erforderlich. Jede Gemeinde sollte diesbezüglich eine eigene Entscheidung treffen.

Bei einer Aussetzung der Tourismusabgabe von zwei Monaten müsste die Gemeinde auf Einnahmen in Höhe von 633 € verzichten. Bei einer Aussetzung von drei Monaten belaufen sich die Einnahmeverluste auf 950 €.

Da kein Abgabepflichtiger in der Gemeinde Rabel die Einnahmen aus dem Tourismus zur Deckung des Lebensunterhaltes benötigt, schlägt er vor von einer Aussetzung der Tourismusabgabe abzusehen.

Nach ausgiebiger Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag zu folgendem Beschluss:

xx

 

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Die Gemeindevertretung beschließt die Aussetzung der Tourismusabgabe für den Zeitraum von bis zu drei Monaten.

xx

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

2

5

1

Der Beschlussantrag wurde abgelehnt. Eine Aussetzung der Tourismusabgabe in der Gemeinde Rabel erfolgt nicht.

xx

 

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