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ALLRIS - Auszug

12.03.2020 - 11 Beratung und Beschluss über die 1. Änderung der...

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Der Bürgermeister stellt die Änderungen der Satzung kurz vor.

 

Zu §3:   die Nutzung der Fahrzeughalle mit 100 Euro (ggf.zzgl.ges.MwSt.) und die Vermietung an Dauernutzer je möglichen Termin mit 10 Euro (ggf.zzgl.ges.MwSt.) werden mit aufgenommen.

Zu §5 Abs.1:  die Fälligkeit der Benutzungsgebühr wird 1 Woche, anstatt 1 Tag vor der Nutzung fällig. Bei Dauernutzern nach Vereinbarung (z.B. halbjährlich, jährlich).

Abs.3:   die Kaution von Dauernutzern für den Schlüssel in Höhe von 100 Euro ist auf das Konto der Amtskasse zu überweisen.

Zu §8 Abs.3:  ist komplett neu.  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rabenholz beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses.   

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

 

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