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28.09.2020 - 13 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 28.09.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
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Im Bereich des B-Planes Nr. 2 war anliegerseits angedacht im Rahmen der Innenentwicklung einen Bereich als "Lücke" mit Baurechten zu versehen. Dieses ist aus dem gegebenen Planungsrecht nicht ableitbar. Da es sich um einen aus dem Jahre 1964 beschlossenen Nummernplan handelt (formfehlerbehaftet), empfiehlt die Regionalplanung des Kreises den Plan nicht zu ändern sondern aufzuheben. Hier wäre sodann ein Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu bewerten und ein Lückenschluss im Rahmen des Einfügens evtl. möglich
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niesgrau beschließt folgendes:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 2 aus dem Jahre 1964, da er als „Nummernplan“ formfehlerbehaftet ist. Die Gemeinde möchte durch die Aufhebung des Bebauungsplanes eine geordnete städtebauliche Entwicklung innerhalb des Plangebietes ermöglichen.
- Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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