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28.09.2020 - 9 Beratung und Beschluss über die Neufassung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 28.09.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Ralf Porath
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
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Die Satzung der Gemeinde Niesgrau über die Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter ist am 01.01.2001 in Kraft getreten.
Nach § 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) beträgt die Gültigkeit einer solchen Satzung 20 Jahre.
Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 2
Rechtsgrundlagen
(1) Kommunale Abgaben dürfen nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Die Satzung muss den Gegenstand der Abgabe, die Abgabenschuldnerinnen und Abgabenschuldner, die Höhe und die Bemessungsgrundlage der Abgabe sowie den Zeitpunkt ihrer Entstehung und ihrer Fälligkeit angeben. Die Satzung verliert, sofern sie nicht für eine kürzere Geltungsdauer erlassen ist, zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Das gilt auch, wenn die Satzung rückwirkend in Kraft tritt. Eine Nachtragssatzung gilt nur für die Dauer der Satzung, die geändert wird.
Die Satzung muss daher mit Gültigkeit ab dem 01.01.2021 neu erlassen werden.
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,7 kB
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