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ALLRIS - Auszug

23.06.2020 - 18 Zustimmung zum Einnahme- und Ausgabeplan 2020 d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der Änderung des § 2 a des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz BrSchG) hat der Wehrvorstand für jedes Sondervermögen einen Einnahme- und Ausgabeplan aufzustellen, welcher alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Sondervermögens voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben enthält. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird nach § 2 a Abs. 3 BrSchG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der „Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Gelting für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Stenderup“ von der Mitgliederversammlung beschlossen und tritt nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft.

  

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting stimmt dem Einnahme- und Ausgabeplan

2020 der Freiwilligen Feuerwehr Stenderup zu. Der Einnahme- und Ausgabeplan tritt

damit in Kraft.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

10

10

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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