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25.11.2020 - 10 Beratung und Beschluss über den Abschluss eines...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 25.11.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Änderung der Anschrift innerhalb des Zulassungsbezirks Schleswig-Flensburg erfordert zur Zeit noch ein persönliches Erscheinen in der Straßenverkehrsbehörde des Kreises.
Kreisweit sind davon im Jahr ca. 4.100 Fälle betroffen.
In dem vorliegenden Öffentlichen-rechtlichen Vertrag wird vereinbart, dass bei einer Neuanmeldung im Amt Geltinger Bucht ein KFZ mit „umgemeldet“ werden kann.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird mit der Aufgabenübertragung auf Ämter, Städte und Gemeinden ein Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet, indem diese bei Umzug innerhalb desselben Kreises auch gleich ihr Fahrzeug bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt mit ummelden können und sich so den Weg zur Zulassungsstelle sparen können.
Die Anschaffung der notwendigen Softwarekomponente der Fachanwendung verursacht keine größeren Kosten und kann, bei einmaliger Beschaffung durch den Kreis, von allen Einwohnermeldeämtern im Kreisgebiet genutzt werden.
Die Erledigung erfolgt webbasiert über ein Modul des Fachverfahrens des Kreises Schleswig-Flensburg.
Die Gebühr beträgt für den Bürger 11,10 €. Ein Betrag von 0,60 € ist über den Kreis an das Kraftfahrtbundesamt abzuführen.
Beschluss:
Der Amtsausschuss Geltinger Bucht stimmt gemäß § 23 Nr. 23 der Kreisordnung und § 24 a der Amtsordnung i. V. m. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung bzw. § 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung der Übernahme der Aufgaben: Änderungen von Angaben zum Fahrzeughalter bei Änderung der Anschrift innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks nach der § 4a StrVRZustVO (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung) zu.
Nach Unterzeichnung des anliegenden Öffentlich-rechtlichen Vertrages wird der Kreis Schleswig-Flensburg aufgefordert, beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus den erforderlichen Antrag zu stellen und das Einvernehmen, insbesondere im Hinblick auf die Kostentragung und Gebührenverwendung, zu erklären.
Das Amt Geltinger Bucht versichert, dass mit der Übernahme der Aufgaben die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung vorliegen und nimmt zur Kenntnis, dass, sofern eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung wegen schwerwiegender Verstöße nicht mehr gewährleistet sein sollte, das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus berechtigt ist, im Einvernehmen mit der Staatskanzlei die Aufgabenübertragung zu widerrufen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,1 kB
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Anschrift
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