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23.09.2020 - 11 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 23.09.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Gem. § 95d Abs. 1 Gemeindeordnung sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen / Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub besonders unwirtschaftlich wäre.
Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn der Amtsausschuss zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Geltinger Bucht bis zu 5.000,- €) kann der Amtsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Amtsvorsteher hat dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten.
Nachfragen von Bürgermeister Stefan Meyer zur Fluchttreppe an der Georg-Asmussen-Schule Gelting und zur Hallenmiete DLRG-Geräte wurden umfassend beantwortet.
Beschluss:
a) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis.
b) Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 18 Abs. 1 Amtsordnung i.V.m. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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136,2 kB
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