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ALLRIS - Auszug

25.11.2019 - 9 Beratung und Beschluss über die Einrichtung von...

Beschluss:
geändert beschlossen
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An den Schulausschuss des Amtes Geltinger Bucht ist von allen Schulleitungen der Wunsch an das Amt als Schulträger auf Einrichtung von Einsatzstellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) herangetragen worden.

Grundsätzlich können Ämter und Gemeinden nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) Einsatzstellen für FSJ-Plätze sein. Die vorgeschriebenen Seminare in einem Umfang von 25 Tagen pro Jahr können bei entsprechenden Anbietern geleistet werden.

Die Aufgabenfelder, die durch den FSJ-Platz an einer Schule übernommen oder begleitet werden können, sind sehr vielfältig:

  • Unterstützung und Durchführung von Ganztagsangeboten
  • Mitarbeit in der Nachmittags- oder Hausaufgabenbetreuung
  • Begleitung und Unterstützung von Lehrer/-innen im Unterricht (zum Beispiel bei der Begleitung einzelner Lerngruppen, einzelner Schüler und Schülerinnen)
  • Begleitung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei Maßnahmen des individuellen Förderns und Forderns (bspw. Leseförderung, Förderkurse)
  • Unterstützung von Schülerprojekten
  • Gestaltung und Durchführung eigener Projekte (zum Beispiel Schülerbibliothek, Schülerzeitung, Schülerradio, Schul-Website, Schülerfirma, Schulveranstaltungen)
  • Hilfe bei der Organisation von Schul- und Klassenfesten, Exkursionen und Klassenfahrten
  • Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates.

 

Durch eine umfangreiche Recherche wurde festgestellt, dass man sich bezüglich der rechtlichen Abwicklung, für das Bewerbungsverfahren und weiterer organisatorischer Dinge eines Rechtsträgers für das FSJ bedienen sollte. Anbieter wären u.a. die Diakonissenanstalt in Flensburg, der Paritätische, das DRK und das Diakonische Werk. Die Diako in Flensburg arbeitet mit dem Ökumenisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen gGmbH in Flensburg (ÖBiZ) für die pädagogische Beratung zusammen. Die vorgeschriebenen Seminare würden in Flensburg angeboten werden. Die Zusammenarbeit mit dem ÖBiZ wird auch durch das Amt Eggebek befürwortet, das seit 2013 FSJ-Stellen an Schule und Kindergärten anbietet.

 

Es ergeben sich folgende Kosten:

 

-          354,- € pro Monat pro FSJ als Taschengeld inklusive Verpflegungs- und Unterkunftsbetrag

-          Reisekosten für die Teilnahme an den Seminaren

-          Sozialversicherungsbeiträge

-          Kosten für pädagogische Begleitung und Seminare

 

    Pro FSJ-Platz sind somit jährlich 7.800,- € im Haushalt einzuplanen.

 

Von der Einrichtung von kostengünstigeren Bundesfreiwilligendienststellen (der Bund bezuschusst diese Stellen mit einem Betrag von maximal 250,- € pro Monat) an den Grundschulen wird von mehreren Rechtsträgern abgeraten, da das Antrags- und Abwicklungsverfahren mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) kompliziert und umfangreich sei.

 

r die Gemeinschaftsschule könnte über das Landesprogramm FSJ-Schule eine Einsatzstelle eingerichtet werden, die für den Schulträger kostenneutral wäre. Die komplette Abwicklung unterliegt in diesem Programm dem Land Schleswig-Holstein, das direkt mit der Schule in ein Vertragsverhältnis zum FSJ-Schule eintritt.

 

Es ist zu bedenken, dass durch die Einrichtung von FSJ-Plätzen an den Grundschulen in einem nicht unerheblichen Rahmen auch eine Verwaltungskraft im Amt Geltinger Bucht als Ansprechpartner für den Rechtstger des FSJ sowie für die Einsatzstellen und die FSJ-ler gebunden wird.

 

Der Schulausschuss hat auf seiner Sitzung am 13.11.2019 die Empfehlung ausgesprochen, zunächst für die beiden Grundschulen Gelting und Sterup einen FSJ-Platz einzurichten. Es soll weiterhin geprüft werden, ob eine „Ausleihe“ an die anderen Grundschulen möglich ist.

 

    Herr Teschendorf verlässt den Sitzungssaal.

 

Herr Vollertsen fragt nach einer Befristung des Projektes zunächst nur für ein Jahr, um anschließend den Einsatz zu bewerten. Diesem Vorschlag wird einvernehmlich zugestimmt.

 

 

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Beschluss:

 

Der Amtsausschuss beschließt die Einrichtung von jeweils einem FSJ-Platz an den Grundschulen in Gelting und Sterup im Amt Geltinger Bucht zunächst nur für ein Jahr. Die notwendigen Haushaltsmittel in der Gesamtsumme von 15.600,- € sind r das Haushaltsjahr 2020 einzuplanen. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen. Die Ausschreibung der Stellen erfolgt erstmals zum 01.08.2020. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, mit einem Rechtsträger für den Freiwilligendienst vertragliche Vereinbarungen sowie die weiteren Vorbereitungen für das FSJ zu treffen. 

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

47

47

0

0

 

 

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